Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 11.

Das Verfahren und die Urtheilsschöpfung in Betreff der Übertretungen gegen die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages finden stets insoweit summarisch statt, als es die bestehenden Gesetze und Verordnungen zulassen.