Schutz der Unterseekabel
RGBl. Nr. 40/1888
Artikel 11
27.04.1888
Das Verfahren und die Urtheilsschöpfung in Betreff der Übertretungen gegen die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages finden stets insoweit summarisch statt, als es die bestehenden Gesetze und Verordnungen zulassen.