Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 9.

Die strafgerichtliche Verfolgung wegen der in den Artikeln 2, 5 und 6 des gegenwärtigen Vertrages vorgesehenen Übertretungen findet durch den Staat oder im Namen desselben statt.