Schutz der Unterseekabel
RGBl. Nr. 40/1888
Artikel eins
27.04.1888
Der gegenwärtige Vertrag findet, außerhalb der Territorialgewässer, auf alle Untersee-Kabel Anwendung, welche auf gesetzliche Weise hergestellt worden sind und auf den Staatsgebieten, Colonien oder Besitzungen eines oder mehrerer der hohen vertragschließenden Theile landen.