Kurztitel

Schutz der Unterseekabel

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 40/1888

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.04.1888

Text

Artikel 1.

Der gegenwärtige Vertrag findet, außerhalb der Territorialgewässer, auf alle Untersee-Kabel Anwendung, welche auf gesetzliche Weise hergestellt worden sind und auf den Staatsgebieten, Colonien oder Besitzungen eines oder mehrerer der hohen vertragschließenden Theile landen.