(4)Absatz 4,Zwischen der Post und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft und der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft besteht weder ein Konzernverhältnis im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes noch ist die Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ein abhängiges Unternehmen der Post und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft.Zwischen der Post und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft und der Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft besteht weder ein Konzernverhältnis im Sinne des Paragraph 15, des Aktiengesetzes noch ist die Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft ein abhängiges Unternehmen der Post und Telekom-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft.