Absatz eins,Dieses Abkommen liegt nach seinem Inkrafttreten für jeden Mitgliedstaat der Vereinten Nationen oder einer der Sonderorganisationen zum Beitritt auf.
Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen
Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1974,
Vertrag - Multilateral
Artikel 22
08.05.1974
29/08 Strafrecht
21.01.2020
10002305
NOR40007466