Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen
Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1974,
Vertrag - Multilateral
Artikel 19
08.05.1974
29/08 Strafrecht
Dieses Abkommen liegt bis zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Artikel 21 für jeden Staat zur Unterzeichnung auf, der zu diesem Zeitpunkt Mitglied der Vereinten Nationen oder einer der Sonderorganisationen ist.
21.01.2020
10002305
NOR40007463