Kurztitel

Lehrplan - Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 166 aus 1964, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2017,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.1980

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Index

70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten:

bezüglich der 1. und 2. Klasse mit 1. 9. 1964,

bezüglich der 3. Klasse mit 1. 9. 1965,

bezüglich der 4. Klasse mit 1. 9. 1966.

Text

                                                         Anlage

                                                       ----------

         LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR ARBEITSLEHRERINNEN.

                           I. STUNDENTAFEL

               (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der

                  einzelnen Unterrichtsgegenstände)

-----------------------------------------------------------------

                                                         Lehr-

                                  Wochenstunden        verpflich-

     Pflichtgegenstand      1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.  tungs-

                                                         gruppe

-----------------------------------------------------------------

Religion ..................   2      2      2      2      (III)

Pädagogik .................   -      1      3      3      (III)

Schulpraxis ...............   -      -      5      5      (III)

Deutsch ...................   4      3      3      3       (I)

Geschichte und Sozialkunde    -      2      2      2      (III)

Geographie und

  Wirtschaftskunde ........   2      2      1      -      (III)

Mathematik ................   2      2      -      -      (II)

Theoretische und praktische

  Fachausbildung

Fachbereich A:

  Verschiedene Techniken ..   5      4      3      2       (V)

  Wäschenähen einschließlich

    Schnittzeichnen .......   5      4      3      2       (V)

  Kleidernähen einschließlich

    Schnittzeichnen .......   4      4      4      5       (V)

  Materialienkunde ........   -      -      1      1       III

Fachbereich B:

  Theoretische Grundlagen

    der Hauswirtschaft ....   2      2      2      2        V

  Hauswirtschaftliche

    Arbeiten ..............   4      4      4      4        V

Musikerziehung ............   1      1      1      1      (IV)

Bildnerische Erziehung ....   2      2      2      2      (IV)

Werkerziehung .............   2      2      -      -       (V)

Leibeserziehung ...........   3      3      2      2      (IV)

                             ------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ...  38     38     38     36

     Freigegenstand

Englisch ..................   2      2      2      2       (I)

Werkerziehung .............   -      -      2      2       (V)

Stenotypie ................   2      -      -      -       (V)

Instrumentalmusik .........   1      1      1      1       (V)

     Unverbindliche Übungen

Chorgesang ................   1      1      1      1       (V)

Literaturpflege ...........   -      -      1      1      (III)

Sprecherziehung ...........   -      2      -      -        V

Leibesübungen .............   1      1      1      1      (IV)

     Förderunterricht*1)

Deutsch ...................  (2)    (1)    (1)    (1)      (I)

Mathematik ................  (2)    (1)     -      -      (II)

-------------------------------------------------------------------

*1) Als Klassen- oder Mehrklassenkurse (jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe gemeinsam). Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens zwei Kurse desselben Unterrichtsgegenstandes besuchen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL.

Die Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen haben im Sinne des Paragraph 86, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, Lehrerinnen für den Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft an den allgemeinbildenden Pflichtschulen heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben dieses Unterrichtes zu erfüllen.

römisch III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR ARBEITSLEHRERINNEN.

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, desReligionsunterrichtsgesetzes.)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Religionsunterricht soll eine intensive Begegnung und Auseinandersetzung mit dem christlichen Glaubensgut ermöglichen, so daß die zukünftigen Arbeitslehrerinnen zu einer entsprechenden Kenntnis der Glaubensinhalte gelangen, zur persönlichen Glaubensentscheidung befähigt und zu einer christlichen Lebensgestaltung und Berufsauffassung motiviert werden.

Deshalb sollen die Schülerinnen auch in die psychologischen und pädagogischen Grundlagen der religiösen Erziehung eingeführt und mit deren besonderen Möglichkeiten und Aufgaben in der Schule vertraut gemacht werden.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Die Welt, in der wir leben: Fragen und Probleme in unserer engeren und weiteren Umwelt. Gefahren und Möglichkeiten unserer Zeit.

Das Leben verantworten: Fragen der persönlichen Lebensgestaltung. Wie wir beten können. Konfliktbewältigung im Alltag. Gott in Jesus

Christus begegnen: Die Gestalt und Botschaft Christi im Neuen Testament, im Kirchenjahr, in der Feier der Eucharistie. Die Bedeutung der Botschaft Jesu heute.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Das Suchen und Fragen der Menschen in den großen Weltreligionen, im Alten Testament.

Jesus Christus in seiner Zeit: Der geschichtliche Hintergrund und die Entstehung des Neuen Testaments.

Antworten auf die Botschaft Christi im Lauf der Geschichte. Möglichkeiten des praktischen Engagements in der Kirche heute.

Ausgehend von ersten Praxiserfahrungen der Schülerinnen:

Grundsätze und Möglichkeiten für die Gestaltung von religiösen Festen. Kritische Stellungnahme zum traditionellen religiösen Brauchtum.

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Der Weg des Menschen zum personalen Glauben.
    Der Glaube des Christen.
    Kirche als Gemeinde der Glaubenden.
    Der Wandel des Glaubensverständnisses im Lauf der Geschichte.

Das Gottesbild des Alten Testaments und des Neuen Testaments als Ausgangspunkt und Grundlage für ein christliches Welt- und Menschenbild.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Weltanschauungen und Lebensauffassungen unserer pluralistischen Gesellschaft und deren Einstellung zu Christentum und Kirche. Christliche Lebensgestaltung und Lebensbewältigung in der pluralistischen Gesellschaft.

Struktur und Organisationsformen der Weltkirche seit dem römisch II. Vatikanischen Konzil. Die Kirche Österreichs; die Diözesan- und die Ortskirche.

Möglichkeiten zur religiösen Weiterbildung.

Didaktische Grundsätze:

Die religiöse Unterweisung: Die religiöse Unterweisung soll eine lebendige, sachliche Auseinandersetzung mit religiösen Grundproblemen und mit aktuellen Lebensfragen ermöglichen, so daß die Schülerinnen in aktiver Mitarbeit ihr Glaubenswissen und ihre persönliche Einstellung zum christlichen Glaubensgut kritisch überprüfen, dem gegenwärtigen Stand der Theologie und ihrer eigenen Lebenssituation entsprechend läutern und vertiefen und anderen Anschauungen unserer pluralistischen Gesellschaft gegenüber vertreten lernen. Das christliche Glaubensgut soll jedoch nicht nur in intellektueller Auseinandersetzung, sondern auch durch entsprechend gestaltete liturgische Feiern erschlossen werden, damit die zukünftige Arbeitslehrerin Gelegenheit findet, die verschiedenen Erlebnis- und Erkenntnisweisen im religiösen Bereich aus eigener Erfahrung kennenzulernen. Zeitgeschichtliche und kulturelle Erscheinungen sind als Hilfe für das bessere Verständnis mit einzubeziehen.

In der ersten Klasse soll versucht werden, ausgehend von der konkreten Lebenssituation der Schülerinnen, die Bedeutung und die Einzigartigkeit der Gestalt Christi und die Möglichkeiten der persönlichen Christusbegegnung aufzuzeigen, daß eine altersentsprechende Auseinandersetzung mit religiösen Fragen angebahnt und eine selbstverantwortete christliche Lebensgestaltung grundgelegt werden kann. Dazu wird nötig sein, daß bei der Besprechung der Feste des Kirchenjahres und anderer traditionsgebundener Erscheinungsformen christlichen Lebens der biblisch-liturgische Kern vom geschichtlich bedingten religiösen Brauchtum unterschieden wird.

In der zweiten Klasse soll unter Berücksichtigung des neu dazukommenden Geschichtsunterrichts versucht werden, das Anliegen der großen Weltreligionen darzustellen und die Bibel in ihrer Geschichtlichkeit begreiflich zu machen. In Lebensbildern großer Glaubender kann die Bedeutung der Botschaft Christi für die persönliche Lebensgestaltung anschaulich gemacht werden.

Ausgehend von Lebensfragen der Schülerinnen und von drängenden Aufgaben der Gegenwart ist in der dritten Klasse ein zeitgemäßes christliches Welt- und Menschenbild aufzubauen. Nach Möglichkeit soll dies unter Bezugnahme auf religionspsychologische Tatsachen und in Auseinandersetzung mit religiösen Kindheitserfahrungen der Schülerinnen geschehen.

Vor allem in der vierten Klasse ist der Religionsunterricht möglichst berufsbezogen zu gestalten. Immer wieder sind Hilfen anzubieten zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen und Religionen, und Verständnis und Toleranz der Entscheidung anderen gegenüber zu fördern.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht.
Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird.

Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.

Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch unentbehrlich.

Die Themen sind nach Schulart und Altersstufe entsprechend abzuwandeln.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Naturwissenschaft und Glaube:
    Gott der Schöpfer des Kosmos.
    Schöpfungsbericht, Evolution.
    Gott der Schöpfer des Menschen, „Machet euch die Erde untertan”.
    Schöpfung, Erhaltung, Vollendung.
    Mann und Frau.
    Gottes Gericht, Sündenfall.
    Turmbau zu Babel, Mensch und Technik.
    Themen aus der Geschichte der alten Kirche:
    Apostelgeschichte und Paulus.
    Petrus und Rom.
    Die Kirche in heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes).
    Von der Gemeinde zur Kirche.
    Der Leib:
    Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes (1. Korinther 6, Psalm 8).

Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hohelied Saiomonis, 1. Korinther 13).

Sexus - Eros - Agape.

Verantwortung für Leib und Seele.

Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung.

Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe.

Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung.

  1. Ziffer 2
    Klasse:
    Bericht von Jesus:
    Der Weg Jesu nach den Evangelien.
    Neutestamentliche Zeitgeschichte.
    Die Welt der Religion:
    Offenbarung und Religion.
    Primitive Religion und moderner Aberglaube.
    Polytheismus - Monotheismus.
    Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam.
    Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligionen.

Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt (Weltmission).

Themen aus der Geschichte der mittelalterlichen Kirche:

„Christliches Abendland”.

Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche

Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium).

Papsttum (Macht und Gnade).

Der evangelische Gottesdienst:

Sinn und Aufbau.

Die Heilige Schrift als Wort Gottes, Schrift und Überlieferung.

Die Predigt als lebendiges Wort.

Bekenntnis, Gebet und Sakrament.

Kirchenmusik.

Kirchenbau.

Bildende Kunst.

Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte.

Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Der Christus des Glaubens:
    Kreuz und Auferstehung.
    Gotteskindschaft im Heiligen Geist.
    Die Bergpredigt.
    Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi.
    Christenheit (Einheit und Vielfalt).
    Sakrament.
    Die letzten Dinge.
    Die Reformation:
    Luther, Zwingli, Calvin.
    Reformation in Österreich.
    Warum ich evangelischer Christ bin.
    Der Christ in der modernen Welt:
    Evangelium und Weltanschauung.
    Die christliche Verantwortung für die Völker.
    Das Mühen um den Frieden.
    Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Notleidende.
    Der Christ im Staat - Kirche und Staat:
    Christ und Politik (Römer Kap. 13, Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche, Trennungen von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).
  2. Ziffer 4
    Klasse:
    Der Christ im täglichen Leben:
    Die Zehn Gebote und die Menschenrechte.
    Die soziale Frage, Innere Mission und Diakonie.
    Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus.
    Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag, gleitende Arbeitswoche.
    Dienst und Selbstzucht in der Arbeit.
    Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht.
    Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.
    Die Kirche und die Kirchen:
    Heiligungs- und Erweckungsbewegungen.
    Sekten - Volkskirche - Freikirche.
    Bekenntniskirche.
    Ökumenische Bewegung.
    Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.
    Der nachtridentinische Katholizismus:
    Katholische Reform und Gegenreformation.
    Probleme der Los-von-Rom-Bewegung.
    Vaticanum römisch eins und römisch II.
    Unsere römisch-katholische Umwelt.
    Christliche Verantwortung in Familie und Gesellschaft:
    Die industrielle und technische Massengesellschaft.
    Arbeit, Arbeitswelt; Beruf, Berufswahl.
    Ehe und Ehelosigkeit.
    Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.
    Christliche Verantwortung in der Gemeinde:
    Christlicher Glaube oder Religiosität.
    Christliche Liebe oder Humanität.
    Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube.
    Vielfältiger Dienst in der Gemeinde.
    1. Litera c
      Altkatholischer Religionsunterricht.
Allgemeines und didaktische Grundsätze:

Der alt-katholische Religionsunterricht wird maßgeblich als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt.

Das Zusammenziehen von Schülern mehrerer Klassen und Schulen macht es notwendig, daß der Unterrichtsstoff, wie er vom vorliegenden Lehrplan für die einzelnen Klassen vorgesehen ist, im besonderen für die eingerichteten Religionsunterrichtsgruppen auch in einer jährlichen Wechselfolge angewendet wird.

Es ist erstrebenswert, mit einer höchstmöglichen Organisationsform den größtmöglichen Bildungs- und Lehrertrag zu erzielen.

Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt.

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht baut auf den Bildungs- und Lernerfolg, der bis zur 8. Schulstufe erzielt wurde, auf und soll einen Einblick in das religiöse Leben der Christenheit gewähren. Dabei sind die kulturgeschichtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es soll außerdem eine Vertiefung des Verständnisses für die Lehre der Kirche erzielt werden. Auf Grund der dahingehend angestrebten Bildung und der zu erzielenden Kenntnisse sollen die jungen Menschen in Fragen des religiösen Lebens zu einem selbständigen Urteilen, zu einer duldsamen und aufgeschlossenen Haltung befähigt werden, die von einer gesicherten Einfügung in das Leben der Kirche, der menschlichen Gesellschaft und ihrer Ordnung ausgeht.

Bildungs- und Lehraufgabe, einschließlich Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Überblick über die religionsgeschichtliche Situation zur Zeitenwende. Jesus, sein Leben und sein Wirken, die Anfänge des Christentums. Die Entwicklung des Gemeindelebens. Die Persönlichkeit des Apostels Paulus; sein Leben und sein Wirken. Das nachpaulinische Zeitalter und die Zeit der Verfolgung bis zum „Mailänder Edikt”.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Die Entwicklung der abendländischen Kirche vom Konzil zu Nicäa bis zur Kirchenversammlung von Konstanz unter der besonderen Beobachtung der Voraussetzungen für die Kirchenspaltung des 11. Jahrhunderts und für die Entstehung der Kirche von England.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Die Reformatoren und die Kirchen der Reformation. Die Gegenreformation. Die kirchliche Entwicklung bis zur Gegenwart. Äußerer Anlaß zu der Entstehung alt-katholischer Bistümer. Der Alt-Katholizismus als Reform im altkirchlichen Sinn. Die Utrechter Union. Die Alt-katholische Kirche in Österreich. Die Kirchengemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen und die Beziehungen zu den Kirchen der Ökumene.

  1. Ziffer 4
    Klasse:
    Allgemeine Anmerkung:

Sofern Schülerinnen der 4. Klasse der vier Schuljahre umfassenden Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung zu einer Unterrichtsgruppe zusammengezogen werden können, ist diese Gruppe in den nachgenannten Lehrplanaufgaben in lebens- und berufsnaher Zielsetzung zu unterrichten. Im anderen Falle sind die Schüler entsprechend in den religionsunterrichtlichen Bildungsgang der allgemeinbildenden höheren Schulen einzugliedern.

Lehrstoff:

Die bisher erworbenen Kenntnisse sollen vertieft und nach gegebener Möglichkeit im Hinblick auf den künftigen Beruf ausgebaut werden.

Es soll ein allgemeiner Überblick über Fragen des Religionsunterrichtes in religionspädagogischer Hinsicht geboten werden.

Es sind Gottes Gebote und Sakramente, der Kindergottesdienst, das Heilige Amt der Gemeinde und sonstige gottesdienstliche Handlungen im christlichen Leben zu behandeln. Auf entsprechende Lieder und Gebete ist dabei Bedacht zu nehmen.

Das Leben des Christen in Kirche und Welt. Auf Fragen, die mit der religiösen Erziehung der Kinder und dem Religionsunterricht verbundenen gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen zusammenhängen, ist entsprechend einzugehen.

römisch IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNENUNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF,DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE.

Pflichtgegenstände.

Pädagogik.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis wesentlicher pädagogischer und psychologischer Begriffe.

Einblick in die psychologischen, soziologischen und biologischen Grundlagen des Erziehungsgeschehens unter besonderer Berücksichtigung der Mädchenbildung.

Fähigkeit zu selbständigem Urteil über unterrichtliche Maßnahmen in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft.

Einblick in die bedeutsamen pädagogischen Strömungen der Gegenwart und deren historische Bedingtheit. Verständnis für das Wirken großer Erzieherpersönlichkeiten.

Überblick über die Organisation des österreichischen Bildungswesens und dessen gesetzliche Fundierung mit besonderer Berücksichtigung des Pflichtschulwesens.

Vertrautheit mit den Berufspflichten.

Interesse an berufsbezogener Literatur.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (1 Wochenstunde)
  2. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden)

Alterstypisches und individuell-charakteristisches Verhalten von Schulkindern und daraus sich ergebende erzieherische und unterrichtliche Maßnahmen. Überblick über die Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes und in der Reifezeit. Dabei sind an geeigneter Stelle Grundtatsachen der Allgemeinen Psychologie, der Milieu-, der Tiefen- und der Sozialpsychologie sowie einschlägige Teilgebiete der Pädagogischen Psychologie einzubauen.

Einführung in die Gestaltung des Unterrichtes:

Wesen und Aufgabe des Unterrichtes; Lehrplan und Lehrstoffverteilung, Aufbau der Unterrichtseinheit; kritische Besprechung verschiedener Unterrichtsmethoden, wie sie für den Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen von Bedeutung sind.

Besprechung charakteristischer Unterrichtssituationen sowie der Unterrichtsbehelfe und der räumlichen Voraussetzungen für einen gedeihlichen Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Pädagogisch-psychologische Kriterien zur Beurteilung der Schülerleistungen in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft.

Besuch instruktiver Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Lehrgegenständen der allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Vorbereitung des Lehrers auf den Unterricht.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden)

Motive der Erziehung, Intention, Ziel und Teilziele der Erziehung;

personelle und kulturelle Gegebenheiten im Erziehungsgeschehen;

Erziehung als Beruf; Selbsterziehung; Erziehungsgemeinschaften, Erziehungsinstitutionen; Verständnis für deren Zusammenwirken. Erziehungsmaßnahmen.

Wege zur Schülerkenntnis und Schülerbeurteilung.

Darlegung typischer seelischer Abartigkeiten und Fehlentwicklungen sowie deren Abgrenzung gegenüber entwicklungsbedingten Schwierigkeiten.

Bedeutsame pädagogische Strömungen der Gegenwart und deren historische Bedingtheit unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Stellung der Frau und der Mädchenbildung. Persönlichkeit und Wirken hervorragender Pädagogen.

Das österreichische Schul- und Bildungswesen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Lehrers; Führung der Amtsschriften. Sonstige für den Schulalltag wichtige Vorschriften, die mit dem Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft in Beziehung stehen. Überblick über die Bildungs- und Lehraufgaben der allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Anleiten zum Studium von Fachliteratur einschließlich der Fachzeitschriften.

Didaktische Grundsätze:

In Auswertung des Hospitierens und Praktizierens sollen die Schülerinnen zum Auffinden ursächlicher Zusammenhänge bei Schwierigkeiten des Unterrichtens und Erziehens angeleitet sowie zum Erkennen von Wert, Möglichkeiten und Grenzen unterrichtlicher und erzieherischer Maßnahmen geführt werden.

Schulpraxis.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, den Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen selbständig zu gestalten und richtig zu führen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 1/2 Wochenstunden für Werkerziehung (für Mädchen), 2 1/2 Wochenstunden für Hauswirtschaft:

Hospitieren im Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) in verschiedenen Klassen der allgemeinbildenden Pflichtschulen, vor allem in den Klassen der Unterstufe der Volksschule.

Hospitieren im Unterricht in Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Anleiten zum selbständigen Beobachten; mündliche und schriftliche Auswertung des Hospitierens.

Allmählicher Übergang zur selbständigen Unterrichtsarbeit mit einer Gruppe von Kindern bei konkreter Aufgabenstellung. Lehrversuche. Mündliche und schriftliche Berichte über Vorbereitung und Ablauf der Lehrversuche.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 1/2 Wochenstunden für Werkerziehung (für Mädchen), 2 1/2 Wochenstunden für Hauswirtschaft:

Hospitieren und Lehrversuche im Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft in verschiedenen Klassen der allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Entwerfen von Stundenbildern und praktische Gestaltung einzelner Unterrichtseinheiten. Schriftliche und mündliche Auswertung der Lehrübungen.

Vertiefen der planmäßigen Beobachtungen.

Nach Möglichkeit Durchführung von Praktika an verschiedenen allgemeinbildenden Pflichtschulen, allenfalls einer Praxiswoche (Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft), auch an weniggegliederten Schulen.

Erarbeiten von Lehrstoffverteilungen nach den geltenden Lehrplänen für Werkerziehung (für Mädchen) und Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Übungen im Umgang mit verschiedenen Lehrbehelfen, auch mit

Bild- und Tongeräten.

Didaktische Grundsätze:

Die in der Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl für Schulpraxis schließt auch die Vor- und Nachbesprechungen zu den Lehrversuchen und Übungen mit ein.

In begründeten Fällen können auch einzelne Stunden der Fachausbildung für Zwecke der Schulpraxis verwendet werden.

Die Einführung in die Bedienung von Bild- und Tongeräten kann auch kursmäßig erfolgen.

Die Zusammenarbeit mit dem Pädagogiklehrer ist zu pflegen.

Deutsch.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der Muttersprache in Wort und Schrift; Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessenen Ausdrucksweisen im Unterricht.

Beherrschung der Wort- und Satzlehre; weitgehende Sicherheit im Gebrauch der Satzzeichen.

Kenntnis der bedeutendsten Werke des neueren deutschen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur.

Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und als Helfer zur Formung des Weltbildes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Sprachpflege:
    Planmäßige Sprecherziehung im Dienste einer mundartfreien Sprache.

Übungen im freien Sprechen: Erzählen, Berichten, Beschreiben; Pflege des ausdrucksvollen Lesens und des Vortragens von Gedichten.

Übungen zur Klärung der Wortbedeutung, des Wortgebrauches und zur Bereicherung des Wortschatzes.

Fallweises Besprechen besuchter Film- und Theateraufführungen

sowie von Rundfunk- und Fernsehsendungen.

Lektüre:

Der Altersstufe der Schülerinnen angepaßte Werke, vornehmlich aus dem österreichischen Schrifttum des 19. und 20. Jahrhunderts und aus der zeitgenössischen Jugendliteratur: Interpretation nach Inhalt und Form. Gelegentliche Hinweise zur Verslehre. Anleitung zur Führung eines literarischen Tagebuches.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Erlebnisaufsatz und Aufzeichnen von Beobachtetem: Inhaltsangabe und Nacherzählung; Übungen in der Wahl des treffenden Wortes.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Der Satz als Ausdrucksform; Satzglieder, Satzmelodie, Satzakzent. Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung in engem Zusammenhang mit den erforderlichen grammatischen Übungen und mit der Pflege des schriftlichen Ausdrucks.

Schriftliche Arbeiten:

Hausübungen nach Bedarf. Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Sprachpflege:
    Übungen im freien Sprechen mit erhöhten Anforderungen.

Richtige Aussprache der gebräuchlichen Fremdwörter. Übungen im Benützen umfangreicher Wörterbücher und Nachschlagewerke.

Vortragen von Balladen und anderen Dichtungen in gebundener Rede sowie von kurzen Prosastücken; gelegentliche Aufführung von kleinen dramatischen Szenen.

Redeübungen mit erhöhten Anforderungen. Weitere Übungen zur Gewinnung einer möglichst mundartfreien Sprache.

Lektüre:

In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Auswahl aus Dichtungen des 19. und 20. Jahrhunderts mit altersgemäßer, für die Lebensgestaltung bedeutsamer Thematik.

Fortsetzung des literarischen Tagebuches.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Erzählungen und Berichte mit gesteigerten Anforderungen an die Darstellung. Schilderung. Geeignete Mittel einer gepflegten Darstellung. Kurze Stellungnahme zu Streitfragen. Auswertung der Bildhaftigkeit der Sprache; Vergleich, Steigerung.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Weitere Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes. In Verbindung damit Wiederholung der Wortlehre. Fremdwort und Lehnwort; Personen-, Familien- und Ortsnamen; Entstehung neuer Ausdrücke. Fremdwörter aus dem Bereich der Berufsbildung.

Übungen zur Rechtschreibung mit erhöhten Anforderungen.

Schriftliche Arbeiten:

Hausübungen nach Bedarf. Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Sprachpflege:

Freie Wechselrede über Themen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und im Anschluß an Lektüre, Funk- und Fernsehsendungen sowie an Film- und Theateraufführungen.

Lektüre:

Ausgewählte Werke der Klassik und der Dichtung des 19. Jahrhunderts; Proben von Mundartdichtung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Weiterführende Übungen im schriftlichen Ausdruck; verschiedene

Ausdrucksmöglichkeiten.

Anleiten zum Abfassen von Protokollen und Auszügen; praktische Schriftpflege.

Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in

gutgegliederter Form darzulegen.

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Übungen in der Satzlehre zur Bereicherung des Stils mit besonderer Berücksichtigung der richtigen Verwendung der Satzzeichen.

Bedeutungsveränderungen. Mundart, Schriftsprache, Bühnensprache. Besonderheiten der österreichischen Umgangssprache.

Weitere Pflege der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten:

Hausübungen nach Bedarf. Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Sprachpflege:

Einfache Referate mit Benützung von Fachliteratur, vorwiegend im Zusammenhang mit dem Unterricht in den berufsbildenden Fächern.

Versuche im Dramatisieren; Stegreifspiele.

Lektüre:

Vorwiegend als Hauslektüre: Werke aus der Zeit des Biedermeier und der österreichischen Klassik (Raimund, Grillparzer, Stifter). Ausgewählte Dichtungen aus der modernen Literatur, die Einblick in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.

Auseinandersetzung mit Hörspielen und Fernsehspielen sowie mit

Film- und Theateraufführungen.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten, auch mit

Zitierung von Literatur. Besinnungsaufsatz.

Versuche zur Textierung von Amtsschriften und Schriftstücken des dienstlichen Verkehrs.

Ausfüllen von Drucksorten des Geschäftsverkehrs (Lieferschein, Frachtbrief, Zollerklärung und andere).

Sprachlehre und Rechtschreiben:

Sprache als Ausdruck der Persönlichkeit, der Berufe und der Zeit.

Hinweise auf die Sprachgeschichte. Übersichtliche Zusammenfassung

auserwählter Kapitel der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten:

Hausübungen nach Bedarf. Fünf Schularbeiten im Schuljahr; davon

eine zweistündig und eine dreistündig.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen Lebens zu gewinnen.

Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, durch Anhören vorbildlicher Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise) intensiviert werden.

Geschichte und Sozialkunde.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einblick in jene Gebiete der Geschichte, die für das Verständnis der politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Probleme Österreichs notwendig sind. Sinn für Völkerverständigung.

Kenntnis des Aufbaues des österreichischen Staates und seiner Einrichtungen.

Einblick in die in den Sozialgebilden wirkenden Kräfte und Anschauungen.

Verständnisvolle Anteilnahme am öffentlichen Leben:

Verantwortungsbewußtsein gegenüber Familie, Gesellschaft, Volk und Staat.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Kurzgefaßter Überblick über die Ideen, Gesellschaftsstrukturen und kulturellen Leistungen in der Antike, im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit, soweit diese für die Geschichte der folgenden Perioden von Bedeutung sind:

Österreich am Beginn des 17. Jahrhunderts; politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Zustände. Absolutismus, Merkantilismus. Barock.

Aufklärungsideen und ihre Auswirkungen. Der aufgeklärte Absolutismus in Österreich; Umbau des Staates; das Schulwesen; der Wohlfahrtsstaat; Staat und Kirche.

Entstehung der USA. Französische Revolution und ihre Folgen. Wiener Kongreß; Biedermeier, Vormärz. Die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Zeit; das Jahr 1848; Anfänge des Liberalismus und des Sozialismus.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Die österreichisch-ungarische Monarchie und das Nationalitätenproblem; Entstehen neuer Staaten in Europa und neuer Kolonialreiche.

Fortschritt der Technik und die Umgestaltung des Wirtschaftslebens.

Kultur und Wissenschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Der Wandel in der gesellschaftlichen Stellung der Frau.

Der Erste Weltkrieg in seiner Bedeutung für Österreich und Europa. Die Revolution in Rußland; die Sowjetunion. Der Völkerbund und seine Aufgaben. Die Nachfolgestaaten.

Die Erste Republik.

Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus. Der Nationalismus in den Kolonialreichen und deren Streben nach Unabhängigkeit.

Verlust der Selbständigkeit Österreichs; der Zweite Weltkrieg und seine Folgen.

Österreichs Befreiung; die Zweite Republik; der Staatsvertrag; Wiederaufbau; Stellung der Kirche im modernen Staat.

Die Großmächte der Gegenwart. Österreichs Stellung als neutraler Staat. Die UNO und ihre Aufgaben. Das Bemühen um die Integration Europas.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Zusammenschau und Vertiefung der sozialkundlichen Kenntnisse, die im Verlauf des Geschichtsunterrichtes gewonnen wurden.

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Der Mensch in der Familie: Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder. Rechtlich bedeutsame Altersstufen(Kindheit,Minderjährigkeit, Mündigkeit). Das Wichtigste aus dem Ehe-, Erb- und aus dem Sachenrecht.

Der Mensch in der Bildungsgemeinschaft: Schule, Jugendverband, Volksbildung und andere Bildungseinrichtungen.

Der Mensch im Beruf: Berufsgruppen, deren Zusammenarbeit und Aufgabe in der Gesellschaft. Die Stellung der Frau im Berufsleben.

Berufswahl, Berufseignung, Berufsberatung; Arbeitsmarkt, Arbeitsvermittlung; Berufsethos. Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung;

Mutterschutz, Vertragsanstellung, Pragmatisierung.

Lohn- und Einkommensteuer.

Der Mensch im Wirtschaftsleben: Arbeit und Einkommen; die Frau als Einkommensträger und als Konsument; die Stellung der Frau im Wirtschaftsleben der Gegenwart.

Der Österreicher als Staatsbürger: Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft; Pflichten und Rechte des Staatsbürgers in Österreich; Grund- und Freiheitsrechte.

Der Mensch in den politischen Gemeinschaften: Die Republik Österreich; Bundesverfassung. Aufbau des Staates (Gemeinde, Bezirk, Land, Bund). Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung der Gemeinden, der Bezirke, der Länder und des Bundes. Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung.

Aufbau des Gerichtswesens; grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Übertretung, Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter; wichtigste Rechtsmittel.

Aus dem öffentlichen Recht: Der Jugendschutz und das Jugendwohlfahrtswesen, insbesondere Beschäftigung Jugendlicher, Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, Jugendgericht und anderes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Aufgaben des modernen Staates in politischer, wirtschaftlicher,

sozialer und kultureller Hinsicht.

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich; Religionsunterrichtsgesetz.

Österreich in der Völkergemeinschaft: Neutralität, die europäische Gemeinschaft; die Vereinten Nationen, Rotes Kreuz; erzieherische und fürsorgerische Weltorganisationen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in der Geschichte soll nicht nur die wesentlichen historischen Ereignisse einer Zeitepoche bringen, sondern auch deren kulturgeschichtliches Eigenleben aufzeigen und um die Weckung des Verständnisses für kulturelles Leben und Schaffen in Familie und Gesellschaft bemüht sein.

Als Grundlage für die Darlegung und Zusammenschau der Sozialkunde in der 4. Klasse ist im Verlauf des gesamten Unterrichtes in Geschichte und Sozialkunde von Anfang an jede Gelegenheit zu nützen, sozialkundliche Aspekte und Zusammenhänge aufzuzeigen.

Im sozialkundlichen Unterricht wird es angezeigt sein, von praktischen Beispielen beziehungsweise aktuellen Anlässen auszugehen und die Stoffauswahl im Hinblick auf die künftige Tätigkeit und Stellung als Arbeitslehrerin zu treffen.

Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes wird der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel empfohlen.

Geographie und Wirtschaftskunde.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertrautheit mit der Länderkunde Österreichs und Europas.

Kenntnis der Großlandschaften der Erde in geographischer, wirtschaftlicher und siedlungspolitischer Hinsicht.

Verständnis für das Zusammenwirken von geographischen, wirtschaftlichen, kulturellen und zivilisatorischen Gegebenheiten.

Einblick in das Wirtschaftsgeschehen der Gegenwart, insbesondere der Wirtschaftsstruktur Österreichs.

Wissen um Stellung und Bedeutung der österreichischen Wirtschaft im europäischen Wirtschaftsleben und in der Weltwirtschaft.

Sinn für wirtschaftliches Denken und Verhalten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):

Österreich, seine Landschaften und deren geographische Besonderheiten. Grundlagen und Struktur der österreichischen Wirtschaft (natürliche Ausstattung des Raumes, die Menschen als Träger der Wirtschaft; Verhältnis der Wirtschaftszweige, der Betriebsgrößen; Standorte;Eigentumsverhältnisse, soziale Schichtung; Staat und Wirtschaft; weltwirtschaftliche Verflechtung).

Im Zusammenhang mit der Länderkunde sind die Kenntnisse der Allgemeinen Geographie zu festigen und zu erweitern.

Übungen zum verständnisvollen Lesen von Landkarten und zum Gebrauch von Wanderkarten.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Länderkunde Europas unter Berücksichtigung besonderer wirtschaftsgeographischer und wirtschaftskundlicher Gegebenheiten.

Österreichs Lage und Stellung in Europa.

Überblick über die Naturlandschaften der Erde, ihre geographischen und klimatischen Besonderheiten, ihre Besiedlung, ihre wirtschaftliche Bedeutung und ihre staatliche Zugehörigkeit.

Klimafaktoren und ihr Einfluß auf Landwirtschaft und andere Formen der Wirtschaft.

Charakteristische Rohstoffvorkommen, Agrar- und Industriegebiete in den einzelnen Kontinenten; ihre wirtschaftliche Auswertung und ihr Zusammenhang mit Weltverkehr und Welthandel.

Die bedeutendsten Siedlungsgebiete und ihre Bevölkerung. Probleme der Übervölkerung und der unterentwickelten Gebiete.

  1. Ziffer 3
    Klasse (1 Wochenstunde):

Grundlegende Kenntnisse über Gütererzeugung (Produktionsfaktoren, Betrieb, Unternehmung), Güterumlauf (Groß und Einzelhandel, Marktpreis, Geld und Kredit, Sparkassen- und Bankwesen), Güterverteilung (Sozialprodukt, Einkommensverteilung) und den Güterverbrauch (sinnvoller Konsum; Bedeutung und Gefahren der Reklame). Haushalt der Familie, der Gemeinde, des Staates.

Steuern, Konjunktur und Wirtschaftswachstum. Die wichtigsten Organisationstypen der Volkswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Als Grundlage für die Darlegung und Zusammenschau der Wirtschaftskunde in der 3. Klasse ist im Verlaufe des Unterrichtes in Geographie und Wirtschaftskunde der 1. und 2. Klasse jede Gelegenheit wahrzunehmen, wirtschaftskundliche Aspekte und Zusammenhänge aufzuzeigen.

Der Unterricht in Wirtschaftskunde soll nach Möglichkeit von aktuellen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen ausgehen und geeignetes statistisches Material verwerten.

Der Zusammenhang mit dem Unterricht in Geschichte und Sozialkunde ist sorgfältig zu beachten.

Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind stets Querverbindungen zum Unterricht in Geschichte und Sozialkunde, Materialienkunde und Hauswirtschaft herzustellen.

Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes wird der Einsatz

audiovisueller Hilfsmittel empfohlen.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erfassen und Erkennen der Grundbegriffe der Mengenlehre, insbesondere als Grundlage mathematischer Strukturen.

Wiederholung der Grundzüge der Abbildungsgeometrie.

Weitere Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens durch Konstruktion von Grund-, Auf- und Schrägrissen eckiger Körper.

Behandlung berufsbezogener Aufgaben, insbesondere Anwendung der Schluß-, Prozent- und Zinsenrechnung auf Gebiete der Praxis und der Wirtschaft (des Kreditwesens).

Kenntnis der Grundlagen der beschreibenden Statistik und der einfachen Buchführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Mengenalgebra mit Grundbegriffen der Aussagenlogik.

Die Variable - Bestimmung der Lösungsmengen einfacher Gleichungen und Ungleichungen. Die Zahlmengen N (No)-Z-Q-R; Aufbau durch systematische Erweiterung. Rechnen mit ganzen und rationialen Zahlen.

Verhältnisse und Proportionen - Schlußrechnung. Prozent- und Zinsenrechnung. Runden von Zahlen, Schätzen von Rechenergebnissen

Das Kartesische Koordinatensystem. Der geometrische Abbildungsbegriff - Kongruenzabbildungen - Ähnlichkeitsabbildungen; Vergrößern - Verkleinern.

Satzgruppe des Pythagoras. Fläche und Umfang ebener Figuren. Punktweise Konstruktion von Ellipse, Hyperbel, Parabel.

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten im Schuljahr.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Potenzen; Terme- und Termumformungen. Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen. Textaufgaben aus lebensnahen Sachgebieten. Zinseszinsrechnung unter Verwendung von Tabellen für Auf- und Abzinsungsfaktoren. Lineare Gleichungen in zwei Variablen. Systeme linearer Gleichungen und verschiedene Lösungsmethoden.

Statistik: Relative Häufigkeit, Häufigkeitsverteilungen, Mittelwert, Streuung; Lesen berufsbezogener graphischer Darstellungen

und Statistiken.

Einfache Buchführung: Führen eines Wirtschaftsbuches; Kostenberechnungen für Speisen, für Gas- und Stromverbrauch.

Grund- und Aufriß ebenflächig begrenzter Körper und Werkstücke, insbesondere Grundrisse von Innenräumen und deren Einrichtung. Schrägrisse einfacher geometrischer Körper; Konstruktion von Netzen einfacher Körper.

Berechnungen an: Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel - mit praktischen Anwendungen.

Schriftliche Arbeiten: Hausübungen nach Bedarf. Vier Schularbeiten

im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze:

Die Aufgaben für das Sachrechnen sollen aus den Unterrichtsgegenständen der Fachausbildung wie „Materialienkunde”, „Werkerziehung”, „Hauswirtschaft” und „Wirtschaftskunde” gewählt werden. Der Gebrauch der Zeichengeräte ist auch an der Tafel zu üben. Auf sorgfältige Ausführung der Konstruktionen ist besonderer Wert zu legen. Im Verlauf des Unterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, Einblicke in volkswirtschaftliche Grundtatsachen zu vermitteln und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken. Die Aspekte der Konsumentenerziehung sind zu berücksichtigen.

Fachbereich A

Theoretische und praktische Fachausbildung

Fachbereich A:

Verschiedene Techniken, Wäschenähen einschließlich

Schnittzeichnen, Kleidernähen einschließlich Schnittzeichnen,

Materialienkunde.

Fachbereich B:

Theoretische Grundlagen der Hauswirtschaft, Hauswirtschaftliche

Arbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Selbständigkeit im Gestalten von Werkstücken in bewährten und zeitgemäßen textilen Techniken unter Verwendung verschiedener Materialien.

Fähigkeit, Wäsche und Kleidungsstücke selbständig herzustellen, umzuarbeiten und auszubessern.

Fertigkeit im Schnittzeichnen. Überlegte Einstellung zur Tagesmode. Wertschätzung der Handarbeit.

Kenntnis der notwendigen Voraussetzungen für die Gestaltung des Unterrichtes in Werkerziehung (für Mädchen) an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Kenntnis der gebräuchlichen textilen Rohstoffe, deren Verarbeitung, Verwendbarkeit, Marktbezeichnung und Preiswürdigkeit.

Fähigkeit, Textilien zu bestimmen und ihre Qualität zu beurteilen.

Kenntnis, richtige Handhabung und Pflege der Arbeitsgeräte, die in der Fachausbildung bzw. im Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) an allgemeinbildenden Pflichtschulen verwendet werden.

Lehrstoff:

Verschiedene Techniken

  1. Ziffer eins
    Klasse (5 Wochenstunden):

Stricken in verschiedenen Arten der Stricktechnik nach Strickschrift; Stricken nach Schnitt; Ausbessern gestrickter Kleidungsstücke.

Häkeln in verschiedenen Arten der Häkeltechnik nach Häkelschrift.

Anwenden zeitgemäßer und bodenständiger Strick- und Häkelmuster an Werkstücken nach Wahl aus verschiedenem Material.

Bunt- und Weißstickerei sowie andere zeitgemäße und bodenständige schmückende Techniken; Anwendung nach eigenem Entwurf an mindestens einem Werkstück nach Wahl.

  1. Ziffer 2
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Mehrfarbenstrickerei, Kunststricken.
    Stickerei auf feinem Material.

Verschiedene zeitgemäße und bodenständige Techniken (Knüpfen, Netzen u. a.).

Anwenden erlernter Techniken an Werkstücken nach Wahl und Idee der Schülerin.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stricken auf der Strickmaschine.

Weben mit verschiedenem Material; Auffinden von Mustern und Webeffekten.

Weitere verschiedene zeitgemäße und bodenständige Techniken (Applikation, Smok u. a.).

Anwenden erlernter Techniken an Werkstücken nach Wahl und Idee der Schülerin.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Weben mit erhöhten Anforderungen.

Arbeiten in zeitgemäßen und bodenständigen Techniken (Teppichknüpfen, Klöppeln u. a.) mit erhöhten Anforderungen.

Schöpferisches Gestalten mit verschiedenem Material. Wäschenähen einschließlich Schnittzeichnen

  1. Ziffer eins
    Klasse (5 Wochenstunden):

Grundausbildung: Verschiedene Nähte, Randabschlüsse, Schlitze. Genähtes Knopfloch. Umgang mit der Nähmaschine und ihren Zusatzgeräten.

Bei zweckentsprechender Anwendung von Hand- und Maschinnähen:

Werkstücke aus feinem Material. Bett- und Kinderwäsche; Kinderschürzen und Kinderkleidung.

Schnittzeichnen: Schnitte für Baby- und Kinderwäsche und Kinderkleidung.

  1. Ziffer 2
    Klasse (4 Wochenstunden):

Grundausbildung: Hand- und Maschinstopfen, Fleckeinsetzen in Geweben; Trikotlehrgang.

Nähen: Arbeitsschürzen, Kleidung für Kleinkinder, Damenwäsche.

Schnittzeichnen: Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke aus den entsprechenden Grundschnitten.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):

Grundausbildung: Fleckeinsetzen in Wirkwaren und gemustertem Material; andere Ausbesserungsarbeiten.

Nähen: Knaben- oder Herrenhemd oder Hemdbluse (mit aufgesetztem Kragen und Manschetten), Arbeitskleidung.

Schnittzeichnen: Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke aus den entsprechenden Grundschnitten; Schnitt für Knaben- und Herrenhemd nach Maßtabelle.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Nähen: Wäschestück nach Wahl mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Material und Machart.

Schnittzeichnen: Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke nach

eigenem Entwurf oder Modebild.

Kleidernähen einschließlich Schnittzeichnen

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):

Nähen: Bluse (Kragen und eingesetzte Ärmel), Hauskleidung und einfache sportliche Kleidung.

Schnittzeichnen: Blusen-Grundschnitt und dessen Abänderungen. Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke aus den entsprechenden Grundschnitten.

Hinweise auf materialgerechte Verarbeitung und Behandlung der verwendeten Werkstoffe und auf die richtige Handhabung und Pflege der Arbeitsbehelfe.

  1. Ziffer 2
    Klasse (4 Wochenstunden):

Grundausbildung: Übungen zur Verarbeitung von Wollstoffen (Nahtversäuberungen, Verschlüsse, gestürztes Knopfloch).

Nähen: Rock, modische Bluse, Sommerkleid.

Schnittzeichnen: Schnitte für die Werkstücke; Schnitt einer Knabenhose nach Maßtabelle.

  1. Ziffer 3
    Klasse (4 Wochenstunden):

Grundausbildung: Stepparbeit, Biesen, Säumchen und Falten;

Taschen.

Nähen: Knaben- oder Damenhose, Kleid aus Wollstoff, Dirndlkleid;

Umänderungs- und Ausbesserungsarbeiten.

Schnittzeichnen: Kleid-Grundschnitt und dessen Abänderungen, Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke aus den entsprechenden Grundschnitten.

Planmäßige Einführung in die fachliche und methodische Bearbeitung der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtes in Werkerziehung (für Mädchen) an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Gewinnung fachlicher Kriterien für die Beurteilung der Schülerarbeiten.

  1. Ziffer 4
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Grundausbildung: Kunststopfen, Rendrieren, Stoßen.

Nähen: Wollkleid mit erhöhten Anforderungen, Festkleid, allenfalls einfache Überbekleidung, Umänderungs- und Ausbesserungsarbeiten.

Schnittzeichnen: Entwickeln der Schnitte für die Werkstücke, Vergrößern und Verkleinern von gegebenen Schnitten.

Fortsetzen der planmäßigen Einführung in die fachliche und methodische Bearbeitung der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtes in Werkerziehung (für Mädchen) an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Materialienkunde

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je Klasse 1 Wochenstunde):

Natürliche Fasern und Kunstfasern. Verarbeitung der Garne und Zwirne zu Textilien.

Herstellung von Spitzen, Stickereien, Posamenten. Veredlung von Textilien.

Übersicht über die gebräuchlichen Stoffarten, geordnet nach folgenden Gesichtspunkten: Rohstoffverarbeitung, Verwendbarkeit, Preiswürdigkeit.

Anlegen einer Sammlung textiler Muster. Übungen im Bestimmen von Garnen und Geweben sowie Beurteilung ihrer Qualität. Besuch von Textilfabriken und -betrieben.

Anleitung zur richtigen Handhabung und Pflege verschiedener einschlägiger Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Didaktische Grundsätze:

Auswahl und Reihenfolge der in einer Klasse anzufertigenden Werkstücke und zu erlernenden Techniken bleiben der Lehrerin überlassen.

Bei der Herstellung aller Werkstücke ist auf zeitgemäße, geschmackvolle Gestaltung, Verwendbarkeit und Materialgerechtheit zu achten. Dabei ist die Verwendung kostspieligen Materials und die Anwendung zeitraubender Techniken möglichst einzuschränken. Erziehung zu Sparsamkeit im Hinblick auf Material und Zeit.

Die fachliche Grundausbildung kann auch in Form entsprechender Arbeitsproben durchgeführt werden, doch sind diese nur in unbedingt nötigem Ausmaß anzufertigen.

Auf die gute Paßform der Wäsche- und Kleidungsstücke sowie auf deren saubere Ausarbeitung ist besonderer Wert zu legen. Das Maßnehmen und Zeichnen von Schnitten nach allgemeinen und persönlichen Maßen sowie das Abändern von Schnitten nach Modebildern sind in engem Zusammenhang mit dem Nähen ständig zu üben.

Verzierungen sollen entweder aus dem Material erarbeitet oder nach materialgerechten Entwürfen ausgeführt werden, die in Zusammenarbeit mit dem Unterricht in Bildnerischer Erziehung gestaltet wurden.

Bodenständigem fraulichem Schaffen ist Raum zu geben.

Sind die Teilgebiete der Fachausbildung des Fachbereiches A verschiedenen Lehrern anvertraut, muß durch enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung der Lehrstoffverteilung ein zweckmäßiges Aufbauen und Abstimmen der Kenntnisse und Fertigkeiten garantiert werden. Dies gilt insbesondere für die fachlich bedingten Überschneidungen beim Zeichnen von Schnitten im Wäschenähen und Kleidernähen und mit der Werkerziehung.

Die Schülerinnen sind zu einer verständigen, persönlichen Einstellung zur Tagesmode zu erziehen.

Im Verlauf der Fachausbildung des Fachbereiches A sind stets Hinweise auf materialgerechte Verarbeitung und Behandlung der Textilien zu geben.

Auf die richtige Handhabung und schonende Pflege der Maschinen, Geräte und Behelfe ist stets zu achten.

Zu jedem Teilgebiet der Fachausbildung des Fachbereiches A sind Behelfe für den Unterricht an allgemeinbildenden Pflichtschulen anzufertigen (zeichnerische Darstellung von Arbeitsgängen, Arbeitsproben und anderem).

Die Fachausbildung des Fachbereiches A ist in allen Teilgebieten so zu führen, daß nicht nur Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, sondern zugleich auch die spezielle Methodik für den Unterricht in Werkerziehung (für Mädchen) an allgemeinbildenden Pflichtschulen veranschaulicht wird. Dabei sind auch die fachlichen Kriterien für die Beurteilung von Schülerarbeiten klarzustellen.

Die systematische Behandlung des Lehrstoffes aus Materialienkunde ist dem Unterricht in der 3. und 4. Klasse vorbehalten. Darüber hinaus sind in der 1. bis 4. Klasse im Verlauf der gesamten Fachausbildung des Fachbereiches A stets materialienkundliche Hinweise zu geben.

Desgleichen sind die im wirtschaftskundlichen Unterricht erworbenen Kenntnisse mit der Materialienkunde in Zusammenhang zu bringen.

Fachbereich B

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der theoretischen Grundlagen der Hauswirtschaft.

Fähigkeit, Speisen für den Alltag und für Festzeiten zu bereiten und richtige Speisenfolgen unter Beachtung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Grundsätze zusammenzustellen.

Selbständigkeit und Sicherheit in der sachgemäßen Durchführung hauswirtschaftlicher Arbeiten, in der Pflege und Ernährung gesunder und kranker Kinder, in einfacher Hauskrankenpflege und in Erster Hilfe.

Vertrautheit im Umgang mit den wichtigsten Materialien und Geräten der Haushaltsführung; richtige Planung und Organisation der Arbeit im Haushalt; Arbeitsmethoden.

Einblick in die Zusammenhänge zwischen Familienhaushalt und Volkswirtschaft.

Kenntnis der notwendigen Voraussetzungen für den Unterricht in Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen, insbesondere der zweckmäßigen Einrichtung einer Schulküche.

Lehrstoff:

Theoretische Grundlagen der Hauswirtschaft

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse (je Klasse 2 Wochenstunden):

Naturkundliche Grundlagen zur Fundierung des Hauswirtschaftsunterrichtes:

Grundbegriffe aus der Chemie und Physik, die für eine verständnisvolle Haushaltsführung von Bedeutung sind.

Ernährungslehre und Nahrungsmittelkunde:

Nährstoffbedarf des Menschen; Nährstoffe, Wirkstoffe. Zusammensetzung, Nährwert, Verdaulichkeit und Aufbewahrung der wichtigsten Nahrungsmittel.

Haushaltungskunde:

Arten, Qualität, Preiswürdigkeit, richtige Verwendung und Pflege verschiedener Haushaltsgeräte einschließlich der Herde sowie der elektrischen Geräte, der Gasgeräte und der Reinigungsgeräte. Sparsame Verwendung der gebräuchlichen Brennstoffe; richtige Raumheizung.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je Klasse 2 Wochenstunden):
    Ernährungslehre und Nahrungsmittelkunde:

Verschiedene Kostformen (Kinder- und Krankenkost, Schonkost, Diätkost). Würz- und Genußmittel. Lebensmittelschädlinge; Konservierung.

Haushaltungskunde:

Zweckmäßige und geschmackvolle Einrichtung, Ausstattung und Pflege

der Wohnung, insbesondere der Küche sowie von Schulküchen

verschiedener Ausstattungsstufen.

Gesundheitslehre:

Bau des menschlichen Körpers; die Funktion der einzelnen Organe. Pflege des menschlichen Körpers; Hygiene der Frau; Fragen der Sexualerziehung, der Vererbungslehre, der Familienplanung. Grundsätze richtiger Ernährung; gesundheitliche Schädigung durch den Genuß von Alkohol, Nikotin und anderen Suchtgiften.

Infektionskrankheiten, insbesondere Kinderkrankheiten, deren Symptome und Behandlung; Maßnahmen zur Bekämpfung (Impfung, Anzeigepflicht, Isolierung, Desinfektion).

Parasiten im und am menschlichen Körper, deren Bekämpfung.

Die wichtigsten Bestimmungen der Anstaltshygiene und der sanitätspolizeilichen Vorschriften.

Säuglingspflege:

Körperliche Entwicklung des gesunden Säuglings und seine Pflege. Natürliche und künstliche Ernährung; Beikost; Verhütung von Verdauungsstörungen und Ernährungsschäden.

Grundbegriffe der Hauskrankenpflege; Vorbereitung des Arztbesuches; Ausführung der ärztlichen Anordnungen; Ernährung des Kranken, Einrichtung einer Hausapotheke und ihre Verwaltung.

Verhalten und Erste Hilfe bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen; praktische Übungen im Anlegen einfacher Verbände. Hauswirtschaftliche Arbeiten

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse (je Klasse 4 Wochenstunden):

Planvoller, wirtschaftlicher Einkauf und seine richtige Verwertung; kritisches Konsumverhalten; Kritikfähigkeit gegenüber der Werbung.

Praktisches Kochen: Zubereitung von Speisen und einfachen Speisenfolgen; Erarbeiten der Grundrezepte. Im Zusammenhang mit dem praktischen Kochen sind folgende Kapitel der Kochlehre zu erarbeiten; verschiedene Garmachungs- und Zubereitungsarten - Sieden, Dämpfen, Braten, Dünsten; Backen in Fett und heißer Luft; Stauben, Einmachen, Einbrennen, Legieren - richtiges Würzen und Verwenden von Lockerungsmitteln.

Andere hauswirtschaftliche Arbeiten: Tischdecken, Anrichten, Anbieten der Speisen; Aufräumungs- und Reinigungsarbeiten in der Schulküche und den dazugehörigen Nebenräumen; Waschen der Küchenwäsche; Pflege des Geschirrs und der Küchengeräte.

Vorschriftsmäßige Bedienung und Pflege einfacher Haushaltsmaschinen.

Pflege von Blumen und Blattpflanzen; Bekämpfung der Pflanzenschädlinge.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je Klasse 4 Wochenstunden):
    Praktisches Kochen:

Zubereitung von Speisen und Speisenfolgen mit erhöhten Anforderungen; Abwandlung der Grundrezepte. Übungen im selbständigen Zusammenstellen richtiger Speisenfolgen. Kurzkochen; einige Gerichte nach ausländischer Zubereitungsart; Kinder- und Krankenkost; Hinweise auf Restverwertung. Milchmischgetränke und andere Erfrischungsgetränke.

Andere hauswirtschaftliche Arbeiten:

Anrichten und Servieren am festlich gedeckten Tisch.

Pflege der Wäsche: Waschen, Stärken, Spannen und Bügeln; Umgang mit einer einfachen Waschmaschine.

Pflege der Kleider, insbesondere Fleckenreinigung; Einmotten. Pflege von Schuhen und anderen Lederwaren.

Umfangreichere Reinigungsarbeiten in der Küche und anderen Räumen, gegebenenfalls in einem Übungshaushalt.

Konservieren der wichtigsten Obst- und Gemüsearten sowie von Küchenkräutern und Heilpflanzen; sachgerechtes Lagern verschiedener Lebensmittel, insbesondere Umgang mit Tiefgekühltem; möglichst auch mit praktischen Übungen.

Didaktische Grundsätze:

Auf Grund des vorliegenden Lehrplanes ist eine Lehrstoffverteilung zu erstellen, in der die organische Verflechtung von Theorie und Praxis zu beachten ist.

Die theoretischen Grundlagen der Hauswirtschaft sind im engsten Zusammenhang mit den hauswirtschaftlichen Arbeiten möglichst anschaulich zu bieten. Auf diese Weise soll nach und nach die Fähigkeit entwickelt werden, Wissen und Können im Dienste der Lebenserhaltung auszuwerten. Hiezu dienen als Hilfe:

Berufsspezifische Exkursionen in Produktionsstätten verschiedener Art, Lebensmittelerzeugungsbetriebe, Kleiderfabriken, Spinnereien und andere sowie Teilnahme an einschlägigen Vorführungen.

Der Unterricht in den hauswirtschaftlichen Arbeiten der 1. und 2. Klasse hat vor allem der Grundausbildung zu dienen. Dabei ist insbesondere auf kraft-, zeit- und materialsparende Arbeitsweise zu achten.

Bei der Durchführung aller hauswirtschaftlichen Arbeiten ist jede Möglichkeit der Erziehung zur Ordnungsliebe, Sauberkeit, Sparsamkeit, Umsicht, Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit und zum Verantwortungsbewußtsein zu nützen.

Das praktische Kochen ist unter Berücksichtigung der Jahreszeit, der Marktlage, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Feste des Jahresablaufes zu planen.

Den Möglichkeiten des billigen und verbilligten Einkaufes ist besondere Beachtung zu schenken (Marktbesuch; Einblick in die Formen des Einzelhandels).

Werden gelegentlich umfangreiche Haushaltungsarbeiten durchgeführt, ist an diesen Tagen Kurzkochen (Schnellküche) vorzusehen.

Die Darlegung der geistigen Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes ist Angelegenheit des Pädagogiklehrers. Der Unterricht in Säuglings- und Kinderpflege muß jedoch auf diesen Kenntnissen aufbauen, weshalb eine Zusammenarbeit mit dem Pädagogiklehrer unerläßlich ist. Zur Vertiefung der im Unterricht in Säuglings- und Kinderpflege gewonnenen Erkenntnisse sind nach Möglichkeit Besuche in Säuglingsstationen und Säuglingsheimen durchzuführen.

Die Erziehung zur Wirtschaftlichkeit erfordert Zusammenarbeit mit den Lehrern der Mathematik und der Wirtschaftskunde; deshalb sind zu diesem Unterricht häufig Querverbindungen herzustellen.

Für die Gestaltung des geeigneten Tisch- und Raumschmuckes für Alltag, Fest und Feier ist engste Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und den anderen Bereichen der Fachausbildung erforderlich.

Zur Vorbereitung auf die Schulpraxis sollen die Schülerinnen im Hauswirtschaftsunterricht ihrer Klasse gelegentlich die Führung einer Kochgruppe übernehmen.

Der gesamte Unterricht in Hauswirtschaft ist so zu führen, daß nicht nur Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, sondern zugleich auch die spezielle Methodik für den Unterricht in Hauswirtschaft an allgemeinbildenden Pflichtschulen veranschaulicht wird. Dabei sind auch die fachlichen Kriterien für die Beurteilung der Arbeit der Schülerinnen klarzustellen.

Die Einführung in die Erste Hilfe kann auch kursmäßig unter

Beiziehung eines Experten erfolgen.

Musikerziehung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freude am Singen, instrumentalen Musizieren und Musikhören durch selbsttätige Musikpflege, Betrachtung von Meisterwerken der Musik und durch Erwerb der elementaren musikkundlichen Kenntnisse.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (1 Wochenstunde):

Stimmbildung und Sprechpflege mit dem Ziel eines kultivierten Sing- und Sprechtones.

Ein- und zweistimmige Lieder, vor allem aus dem österreichischen Volksliedgut; Kanons.

Musikalische Grundbegriffe: Takt, Rhythmus, Melodie; einige Dur-Tonarten.

Im Zusammenhang mit der praktischen Musikpflege, ständige Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens.

Bekanntmachen mit den wichtigsten Musikinstrumenten.

Nach Möglichkeit instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren auf in und außerhalb der Schule erlernten Instrumenten. Fallweise Besprechen besuchter Fernseh-, Konzert- und Opernaufführungen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Fortsetzung der Stimmbildung und Sprechpflege.
    Schwierigere ein- und zweistimmige Lieder; Kanons.

Weiterführung des instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens.

Festigung der musikalischen Grundbegriffe. Dur- und Moll-Tonarten bis zu (höchstens) drei Vorzeichen.

Einführung in den musikalischen Formbegriff. Ausgewählte Beispiele für Lied- und Tanzformen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Fortsetzung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- bis dreistimmige Lieder; schwierigere Kanons. Erweiterung des Liedschatzes durch Einbeziehung von Kunstliedern und fremdländischen Volksliedern.

Weiterführen des instrumentalen und vokal-instrumentalen

Musizierens.

Das Wichtigste über Stimmführung und Harmonik.

Ausgewählte Beispiele aus dem Bereich der Vokalmusik (Chor- und Sologesänge, Oratorium, Oper).

  1. Ziffer 4
    Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der Stimmbildung und Sprechpflege. Festigen des bereits erworbenen Liedschatzes; mehrstimmiges Singen, insbesondere von polyphonen Sätzen.

Weiterführen des instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens.

Ausgewählte Beispiele aus dem Bereich der Instrumentalmusik (Sonate, Symphonie und andere).

Große Meister der Musik: Musikgeschichtlicher Überblick unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Klassiker.

Didaktische Grundsätze:

Stimmbildung, Sprechpflege, Gehörbildung und rhythmische Erziehung sind in enger Verbindung mit der praktischen Musikpflege durchzuführen.

Bei der Auswahl des Lied- und Spielgutes sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen.

Der Werkbetrachtung können außer den technischen Mittlern (Schallplatte, Tonband und andere) auch Hörerziehungsstunden mit schuleigenen und außerschulischen Kräften dienen.

Bildnerische Erziehung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freude am bildhaften und ornamentalen Gestalten.

Befähigung zum selbständigen formenden Gestalten unter Anwendung

verschiedener Techniken.

Fertigkeit im werkgerechten Zeichnen von Entwürfen für textile Arbeiten.

Gewandtheit im Schreiben und Gestalten ornamentaler Schrift. Sicherheit im methodischen Zeichnen.

Einführung in das Erleben und Verstehen von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks aus Vergangenheit und Gegenwart.

Verständnis für Brauchtum, Tracht und Mode verschiedener Epochen. Überlegte persönliche Einstellung zu den Fragen der Tagesmode und des modernen Wohnens.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten in Linien und Flächen unter Anwendung verschiedener Techniken und einfacher Druckverfahren; gelegentlich auch mit textilen Materialien.

Fallweise gestaltendes Zeichnen nach der Natur unter besonderer Berücksichtigung von Bau und Struktur; Stilisieren.

Fertigkeit im graphischen Darstellen der im Fachunterricht erarbeiteten textilen Techniken und Arbeitsvorgänge, auch im Großformat (Tafel).

Üben der Block- und Schulschrift, auch im Großformat (Tafel).

Kunstbetrachtung: Vergleichendes Betrachten von textilen Arbeiten aus verschiedenen Zeitepochen und von Arbeiten der Volkskunst.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Ornamentales Gestalten in Farbe und Fläche unter Anwendung verschiedener Techniken und Materialien.

Farbvorschläge und Farbzusammenstellungen für die Lösung berufsbezogener Aufgaben.

Gelegentlich gestaltendes Malen nach der Natur unter besonderer Berücksichtigung von Farbe und Licht.

Werkgerechte Entwürfe für die im Fachunterricht auszuführenden Werkstücke.

Graphisches Darstellen von Arbeitsvorgängen und textilen Techniken, auch im Großformat (Tafel).

Übungen in Schriftbau und Schriftgestaltung unter Verwendung verschiedener Federn und Farbe.

Kunstbetrachtung: Aufzeigen von Farb- und Lichtproblemen an charakteristischen Werken der Malerei verschiedener Epochen. Überblick über die Entwicklung der Kinderkleidung, aufgezeigt an Meisterwerken der bildenden Kunst.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Ornamentales Gestalten im Dienste der Mode.

Figurale Studien nach der Natur als Grundlage des modischen Entwurfzeichnens.

Einfache Entwurfskizzen für Kleider und Wäsche, Einführen in die Probleme der Mode; Entwicklung einer persönlichen Einstellung zur Tagesmode.

Anfertigen von Ideenskizzen und Arbeitsproben für modisches Beiwerk unter besonderer Beachtung von Zweck, Form und Material.

Graphisches Darstellen von Arbeitsvorgängen und textilen Techniken und Skizzieren der Machart von Kleidern; beides auch im Großformat (Tafel).

Schriftgestaltungen für praktische Zwecke unter Anwendung verschiedener Materialien und Techniken.

Kunstbetrachtung: Einführen in Probleme plastischer Gestaltung durch Betrachten charakteristischer Werke der Volks- und Hochkunst sowie des Kunsthandwerkes aus verschiedenen Epochen; in Verbindung damit Erarbeiten eines Überblickes über die Kostümkunde.

Hinweise auf den Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Verhältnissen, der Kunst und dem Kunsthandwerk.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Praktische Übungen im raschen Improvisieren von Ausgestaltungen für Feste und Feiern in Schule und Familie. Anfertigen von schmückendem Beiwerk aus verschiedenem Material;

Farbzusammenstellungen und Ideenskizzen.

Gelegentliches Skizzieren nach der Natur: Möbel und Gerät aus alter und neuer Zeit unter besonderer Beachtung der zweck- und materialgerechten, guten Form; Sachzeichnen im Großformat.

Schriftgestaltungen für praktische Zwecke.

Kunstbetrachtung; Einführen in Probleme der Architektur, vor allem des Wohnhausbaues und der Wohnraumgestaltung durch Betrachten ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen.

Anbahnen einer persönlichen Einstellung zur zeitnahen Architektur, insbesondere zum Wohnbau und zur modernen Raumgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll stets die Erfordernisse des angestrebten Berufes der Schülerinnen berücksichtigen. Um eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten und Doppelgeleisigkeiten bei sich überschneidenden Bildungs- und Lehraufgaben zu vermeiden, ist engste Zusammenarbeit mit den Lehrern des Unterrichtes in der Fachausbildung und Werkerziehung erforderlich.

Bei allen Entwürfen ist darauf zu achten, daß sie zweckentsprechend und der Mode angepaßt sind.

Die Schülerinnen sind stets durch geeignete Veranstaltungen (Besuch von Modevorführungen und Ausstellungen, Einblick in gute Modezeitungen und andere) mit den Bestrebungen der Tagesmode bekannt zu machen und zu kritischer Auseinandersetzung mit dieser zu erziehen.

Bei der Auswahl charakteristischer Kunstwerke zur Klärung bildnerischer Probleme ist die Kunst der engeren Heimat zu berücksichtigen.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freude an Schöpferischer, handwerklicher Betätigung. Einsicht in den Zusammenhang von Zweckbestimmung, Material, Werkzeug und Formgebung.

Fähigkeit zu geschmackvoller Gestaltung von Werkstücken unter technisch richtiger Verarbeitung verschiedener Werkstoffe. Wertschätzung für handwerkliche Qualität und volkstümliches Schaffen der Vergangenheit und Gegenwart.

Verständnis für das Werken des Kindes. Fähigkeit, Schüler (Knaben und Mädchen) der Unterstufe der allgemeinbildenden Pflichtschulen im Werken zu schöpferischer Betätigung durch selbständiges Gestalten anzuleiten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse (je Klasse 2 Wochenstunden):

Gestalten von Werkstücken (Einzel- und Gemeinschaftsarbeiten) aus den im folgenden angegebenen Werkstoffen und in mannigfachen, materialgerechten Verarbeitungsweisen.

Papier: Schmuckpapiere, Papierplastik; allenfalls aus Papiermache (Gestalten von Flächen und räumlichen Gebilden durch Schneiden, Reißen, Falten u. a.).

Einfache Arbeiten aus Bast, Stroh, Peddigrohr, Leder u. a.

Stoff: einfache Stoffdrucke; allenfalls Batik, Collage u. a.

Ton, Plastilin, Wachs u. ä. (plastisches Gestalten; einfache Keramik/Aufbautechnik).

Holz (Gestalten einfacher Gegenstände).

Metall (Drücken und Schneiden in Metallfolie, Drahtbiegen);

allenfalls Blech- und Emailarbeiten.

Gelegentlich formendes Gestalten mit naturgegebenem Material, wie:

Rinde, Kork, Jungholz, Wurzeln, Früchte, Steine, Blumen u. a.

Mosaikarbeiten aus verschiedenem Material.

Besprechen von Werkarbeiten, die von Schülern der Unterstufe der allgemeinbildenden Pflichtschule angefertigt werden können.

Anleitung zur richtigen Handhabung und Pflege der Arbeitsgeräte.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf der gesamten Werkerziehung sind immer wieder methodische Hinweise darauf zu geben, welche Materialien und Arbeitsweisen für das Werken mit Schülern (Knaben und Mädchen) der Unterstufe der allgemeinbildenden Pflichtschulen der Vorzug zu geben ist.

Alle Werkarbeiten sind materialgerecht und geschmackvoll zu gestalten;. sie sollen für den persönlichen Gebrauch oder als Spielgaben für Kinder geeignet sein sowie als Raum- und Tischschmuck für Alltag, Fest und Feier dienen.

Die schmückende Ausgestaltung der Werkstücke soll mit Zweckbestimmung, Form und Material im Einklang stehen.

Auf die richtige Handhabung der Werkzeuge, auf ihre Schonung und Pflege sowie auf die materialgerechte und sparsame Verwendung der Werkstoffe ist stets zu achten.

Mit den Lehrern der Bildnerischen Erziehung, der Fachausbildung des Fachbereiches A, insbesondere mit den Lehrern für die „Verschiedenen Techniken”, muß durch enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung der Lehrstoffverteilung ein zweckmäßiges Aufbauen und Abstimmen der Kenntnisse und Fertigkeiten garantiert werden.

Leibeserziehung.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung der optimalen Leistungsfähigkeit der Schülerin.

Ausgleich der gesundheitlichen Schädigungen des Alltagslebens. Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit, insbesondere auch als Unterstützung der Ziele des praktischen Unterrichtes.

Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung.

Entfaltung der Freude an der Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens.

Erziehung zu Selbstbeherrschung, zu Hilfsbereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung in die Gemeinschaft.

Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit. Anbahnen des Verständnisses für wertvolle außerschulische Leibesübungen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse (je Klasse 3 Wochenstunden):
    Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungs- und Fußschäden sowie zur Leistungsverbesserung bei den Grundübungen und anderen. Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Anbahnen einer bewußten Arbeit an Einzelheiten der Haltung und Bewegung auf der Grundlage gutausgewählter Bewegungsaufgaben. Erziehung zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten beim Üben, auch im Hinblick auf die Erfordernisse im Alltag und bei der Arbeit.

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Grundübungen: Laufübungen in verschiedenen Formen; Wettläufe und Staffeln bis 75 m, auch mit fliegender Ablöse; Hindernisläufe. Freie und gemischte Sprünge; Erlernen einiger Sportformen. Steigen, Klettern, Hangeln, Schaukeln und Schwingen, auch in anstrengenderen und schwierigeren Formen. Schwebegehen über kopfhohe breite, brusthohe schmale und über bewegliche Geräte. Hoch- und Weitwerfen mit Bällen und sonstigen geeigneten Geräten. Schleuderballwerfen. Speerwerfen. Kugelstoßen bis 4 kg.

Kunststücke: Grundformen des Bodenturnens, wie Rollen, Rad, Handstand, Gerätekünste mit Bevorzugung der schwunghaften Formen und der Gerätesprünge, wie Auf-, Ab-, Um- und Unterschwünge, Hock-, Grätsch- und Drehsprünge. Sprung-, Wurf- und Fangkünste. Gleichgewichtskünste.

Rudern: Einführungslehrgang.

Schwimmen: Nichtschwimmerlehrgang. Für Schwimmer: Verbessern der Form; Erlernen einer zweiten Schwimmart. Schwimmen mit einiger Ausdauer (ohne Schnelligkeitsanforderungen); Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffelform. Einfache Formen des Wasserspringens. Tauchen über kurze Strecken.

Winterübungen: Rodeln. Lehrgang für Anfänger beziehungsweise

Fortgeschrittene im Eislaufen und Schilaufen.

Schilauf-Wertungsfahrten.

Spiele und Tänze.

Spiele: Vorbereitungsspiele mit verschiedenen Spielgedanken (Zuspielen, Abschießen, Schnappen), mittlere Kampfspiele; Einführen in ein großes Kampfspiel (Schlagball, Korbball, Flugball und andere).

Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich Vorformen):

Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen nach einfachen Rhythmen, ebenso räumlich geordnet, auch mit Anpassung an die Partnerin und an die Gruppe. Verbinden dieser Vorformen zu einfachen Tanzspielen nach gegebener oder improvisierter Musik. Schwünge, auch mit Handgeräten, ebenso zeitlich und räumlich geordnet.

Wanderungen und Schikurse.

Wanderungen: Gehleistung 4 bis 5 Stunden für eine Ganztagswanderung. Anleiten zu zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung und zu richtigem Verhalten in der Natur. Anleiten zur Beobachtung der Besonderheiten des Wandergebietes. Orientierungs- und Geländespiele.

Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene. Verhalten im Gelände und im Heim.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):
    Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Ausgleichsübungen, soweit erforderlich. Übungen zur Leistungsverbesserung, abgestimmt auf ausgewählte Übungszweige und auf das persönliche Bedürfnis der einzelnen Schülerin.

Übungsgruppe zur täglichen Durcharbeitung des Körpers. Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Persönlich abgestimmte Haltungsformung. Feinformung an Einzelheiten der Bewegung, wie Ansatz, Kraftmaß, Ablauf und andere. Anpassen der Bewegung an Partnerin und Gruppe (siehe auch Tänze und tänzerisches Gruppenspiel).

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Grundübungen mit gesteigerten Anforderungen an Kraft und Geschicklichkeit unter Berücksichtigung genormter Formen und persönlicher Eigenheiten in der Bewegungsführung. Verbesserung von Form und Leistung. Wettläufe 75 bis 100 m. Stoßen mit der 4-kg-Kugel.

Kunststücke: Gerätekünste und Bodenturnen in einfachen Übungsverbindungen unter Berücksichtigung eines flüssigen Bewegungsablaufes. Schwierigere Gerätesprünge.

Gleichgewichtskünstein schwierigeren Formen.

Rudern: Weiterführen des Lehrganges.

Schwimmen: Beherrschen des Brust- und Rückenschwimmens; Erlernen einer dritten Schwimmart, Wettschwimmen bis 50 m; Kopfsprung; Sprünge vom 3-m-Brett; 200-m-Dauerschwimmen.

Übungen im Streckentauchen, Heraufholen von Gegenständen aus schwimmtiefem Wasser; Beförderungsschwimmen, Rettungs- und Befreiungsgriffe. Bade- und Sicherheitsregeln.

Winterübungen: Rodeln; volkstümliche Eis- und Schneespiele.

Schilaufen: Vervollkommnung des Fahrkönnens bis zum Stemm- und allenfalls Parallelschwung. Einfache Torläufe. Wertungsfahrten. Schiwanderungen.

Eislaufen: Grundformen des Schulelaufens und Tanzens.

Laufen über längere Strecken.

Spiele und Tänze.

Spiele: Einführung in ein weiteres Kampfspiel. Vervollkommnung von

Technik und Taktik. Übungen im Schiedsrichtern.

Scherzspiele sowie bodenständige Volks- und Kinderspiele. Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich Vorformen). Weiteres Üben der Volkstänze.

Vermitteln einiger überlieferter Tanzspiele.

Im Raum und in der Zeit geordnetes Gehen, Laufen und Springen mit erhöhten Anforderungen. Arm-, Bein und Rumpfschwünge, Schwünge mit Handgeräten, auch zeitlich und räumlich geordnet.

Fortsetzen der in der 1. und 2. Klasse begonnenen tänzerischen Gestaltungen, womöglich Bewegungsbegleitung durch die Schülerinnen.

Wanderungen und Schikurse.

Wanderungen mit vier- bis sechsstündiger Gehdauer, Fortsetzen der Übungen und Spiele im Gelände.

Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene,

Verhalten im Gelände und im Heim.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muß der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der allgemeine und besondere Übungsbedarf ist zu berücksichtigen. Schulplan und Jahrespläne sind auszuarbeiten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist zu nützen. Die Schülerinnen sind zu selbständiger Arbeit (Gruppen- und Riegenturnen) und zum Hilfegeben anzuleiten.

Das Schwimmen ist besonders in den ersten zwei Klassen zu pflegen.

Wenn nötig, sind Nichtschwimmerlehrgänge durch Zusammenziehung von Schülerinnen aus mehreren Klassen einzurichten.

Das Schilaufen ist in Form geschlossener Jahrgangskurse durchzuführen. Die Schülerinnen mögen dazu verhalten werden, die Abende während der Schikurse selbständig zu gestalten. Unter besonders günstigen Verhältnissen können die vorgesehenen Unterrichtsstunden für Leibesübungen zum Schilaufen verwendet werden.

Das Wandern ist ein wesentlicher Bestandteil der Leibeserziehung. Die Schülerinnen sind daher mit der Durchführung von Wanderungen vertraut zu machen.

Jede Möglichkeit von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, vor allem zu Musikerziehung und zum Fachunterricht, ist zu nützen.

Die Leibesübungen der Schülerinnen sind grundsätzlich von Frauen zu führen.

Gelegentlich sind jugendgemäße Wettkämpfe, Wettspiele und Schulfeste zu veranstalten.

Über den lehrplanmäßigen Unterricht hinaus sind freiwillige Übungsgemeinschaften (Neigungsgruppen) sowie die Erwerbung des Österreichischen Sport- und Turnabzeichens (ÖJSTA, ÖSTA) zu fördern.

Freigegenstände

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, gesprochenes Englisch, das keine zu großen Schwierigkeiten bietet, zu verstehen, einfache Gespräche zu führen, leichte englische Texte zu lesen und schriftliche Aufgaben, wie sie im Alltag gebraucht werden (Briefe, einfache Berichte und andere), zu bewältigen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse (je Klasse 2 Wochenstunden):

Schulung des Hörens und der Aussprache durch Gedichte, Lieder, Spiele, Kurzgeschichten, Bildbesprechungen, Redewendungen des täglichen Lebens (Alltagsenglisch) und ähnliches.

Ausgehend von entsprechender Lektüre sind Gespräche zu führen, einfache dramatische Szenen zu sprechen und idiomatische Redewendungen zu üben.

Festigung und Erweiterung der Sprachlehrekenntnisse; fallweise Zusammenfassung der aus Sprachgebrauch und Lektüre erarbeiteten Grammatikregeln.

Einiges über das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Leben in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze:

Wenn die für die Führung des Freigegenstandes „Englisch” geltenden Bestimmungen erfüllt sind und unterschiedliche Kenntnisse der Schülerinnen festgestellt wurden, ist der Unterricht in zwei nach Sprachkenntnissen gegliederten Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Die Hausaufgaben sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, Werkstücke nach formal-funktionalen Gesichtspunkten anzufertigen sowie Aspekte der Materialgerechtigkeit und der kreativen Gestaltung zu berücksichtigen.

Erweitern der Fähigkeit mit Schülern der Pflichtschule Werkarbeiten durchzuführen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):

In Erweiterung des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand anfertigen von Werkstücken unter Verwendung von Werkstoffen mit erhöhtem Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollerer Arbeitsverfahren; insbesondere freies Gestalten unter Bevorzugung zeitgemäßer Werkstoffe und Techniken, wie Peddigrohr, Holz; echtem Leder und Kunstleder; Filz; Perlen; Draht, Blech, Email; Stoff (Bemalen, Bedrucken, Batiken).

Erproben einiger für Pflichtschüler durchschaubarere Maschinen (Windräder, Wasserräder, Seilwinden, Kräne, Fahrzeuge ua.) in ihrer Funktion am selbsthergestellten Modell. Durch Bauen einfacher Schwimm- und Flugkörper (Floß, Boot, Flugpfeil, Fluggleiter ua.) erweitern der Erfahrungen in den Bereichen Schwimmen und Fliegen. Mit leicht formbaren Bauelementen Erprobung von Verbindungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten (zB Überbrückung und Überdachung) im Bau- und Wohnbereich sowie Möglichkeiten der Raumgestaltung (Möbelgruppierung).

Allenfalls Projektarbeiten im technisch konstruktiven und technisch funktionalen Bereich oder im Bereich Bauen-Wohnen-Umwelt.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Werkerziehung)

Stenotypie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute, nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1969,, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehen zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.

Beherrschen der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kurzschrift:

Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen

allenfalls Einführung in die Eilschrift.

Maschinschreiben:

Richtige Körper- und Handhaltung.

Erarbeiten des Griffeldes im Zehnfinger-Blindschreiben (Grundstellung asdf - jklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktische Beispiele (Briefe, Tabellen ua.); Anfertigen mehrerer Durchschläge; Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.

Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    Auf graphische und systemrichtige Korrektheit im Schreiben und
auf sicheres Lesen nicht nur in der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird.
  1. Ziffer 2
    Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern
durchzuführen und in Mappen zu ordnen.

Instrumentalmusik

Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten, die dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Befähigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnen, aber vor allem auch zum fachgerechten Einsatz der Instrumente bei verschiedenen Erfordernissen der beruflichen Tätigkeit befähigt.

Lehrstoff:

Gitarre

  1. Ziffer eins
    Klasse (1 Wochenstunde):

Vorübungen: Stimmen, Haltung beim Spiel; Wechselschlag.

Melodiespiel in der römisch eins. und römisch II. Lage: Kinder- und Volksliedmelodien.

Spielen einer Gegenstimme zur Singstimme. Transponieren durch Lagen- und Saitenwechsel bei gleichbleibendem Fingersatz.

Zweistimmiges Spiel: Daumenschlag, Verbindung von Wechsel- und Daumenschlag. Melodiespiel unterstützt durch das Spiel mit leeren Baßsaiten.

In leicht zu spielenden Tonarten: Tonleiter, Grundakkord und Dominantseptimenakkord (vierstimmig). Akkordische Liedbegleitung nach Noten und nach dem Gehör.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und zusammen mit

anderen Instrumenten.

  1. Ziffer 2
    Klasse (1 Wochenstunde):

Quergrifftechnik (Barregriffe); Moll- und Dur-Dreiklänge im Lagenwechsel.

In C-, G- und D-Dur: Tonleiter (mit leeren Saiten und ohne leere Saiten), Kadenzen (auch schriftlich), Liedmelodien in der Tonlage der Kinderstimme.

Zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme; Solospiel mit gesteigerten Anforderungen, Liedbegleitung nach Noten und nach dem Gehör (auch schriftlich).

Übungen im Blattlesen und Transponieren.

Zusammenspiel mit mehreren Gitarren und zusammen mit anderen

Instrumenten.

  1. Ziffer 3
    Klasse (1 Wochenstunde):

Umstimmen der sechsten Saite nach D und praktische Anwendung. In A-, E- und F-Dur sowie in a-, e-, d- und g-Moll: Tonleitern, Kadenzen, Spielgut, Liedbegleitung.

Spiel in den höheren Lagen: Lagenwechsel.

Transponieren von Melodie und Begleitung.

Gemeinsames Musizieren.

Werkbetrachtung: Die Gitarre als Solo-, Haus- und Kammermusikinstrument mit Beispielen aus verschiedenen Epochen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (1 Wochenstunde):

In den technisch schwierigen Tonarten: Tonleitern, Kadenzen, Spielgut, Liedbegleitung.

Sicherheit in allen Arten der Liedbegleitung; Vervollkommnen des Solospiels. Transponieren, Improvisieren und gemeinsames Musizieren mit gesteigerten Anforderungen.

Sammeln von Kinder- und Volksliedgut sowie von Volkstänzen.

Werkbetrachtung: Bekanntmachen mit Gitarrewerken großer Meister aus Vergangenheit und Gegenwart.

Angaben über geeignete Gitarreliteratur.

Blockflöte

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls auch auf einer zweiten Flöte (Quintabstand). Übungen, die einer sauberen Tonbildung der richtigen Atemführung und der Artikulation dienen. Sichere Spielfertigkeit im Raum beider Oktaven.

Kinder- und Volkslieder, leichte Tanz- und Spielmusik aus verschiedenen Epochen; allenfalls auch Suiten- und Sonatensätze aus der barocken und zeitgenössischen Literatur.

Spielgut für Alltag, Fest und Feier.

Übungen im Improvisieren einfacher Vor- und Zwischenspiele und Pflege des Zusammenspiels in mannigfachen Besetzungen; Spielen von Gegenstimmen zum Gesang.

Vorführen und Betrachten ausgewählter Werke der Blockflötenmusik.

Literaturübersicht.

Akkordeon

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Technisch und musikalisch einführende Vorübungen. Balgübungen. Einstimmiges Spiel auf der Diskantseite in Fünftonreihen. Einstimmiges Spiel mit einfachen Grundbässen. Spiel mit beiden Händen.

Akkordspiel mit Dur- und Molldreiklängen bis zu 32 Bässen. Kadenzen in C, G, F, B, D, A; a, d, g, c, f. Verwendung des Tonikaquartsextakkords, Wechselbaßübungen.

Erweiterter Tonumfang auf der Diskantseite: Fingerwechsel;

Über- und Untersetzen; Tonleitern.

Mehrstimmiges Spiel auf der Diskantseite.

Begleiten nach dem Gehör. Erarbeiten der Grundregeln aus der Harmonielehre, die für das Harmonisieren und Begleiten nach dem Gehör erforderlich sind (auch schriftliche Begleitungsübungen). Pflege des a-vista-Spiels.

Praktische Übungen: Spiel zum Volkstanz.

Übersicht über die in Frage kommende Literatur.

Didaktische Grundsätze:

Zu Musikerziehung und Chorgesang sind stets Querverbindungen herzustellen. In diesem Sinne ist auch beim Instrumentalunterricht auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspielen von Werken aus alter und neuer Zeit (verbunden mit musikkundlichen Erläuterungen) aufzuzeigen (Hörstunden, Schallplattenvorführungen und ähnliches).

Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

Unverbindliche Übungen

Chorgesang

Bildungs- und Lehraufgabe:

Pflege der Freude am Chorsingen. Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Chorleitung. Kenntnis einschlägiger Literatur - insbesondere zur musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher Art aus verschiedenen Musikepochen einschließlich zeitgenössischer Werke.

Volksliedgut des In- und Auslandes.

Lieder für Feste und Feiern in vokalen und vokal-instrumentalen

Sätzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Schulchor ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen miteinzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken mit dem Leiter der Spielmusik bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.

Literaturpflege

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses am guten Buch und an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.

Didaktische Grundsätze:

„Literaturpflege” ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

Sprecherziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zu physiologisch und sprachlich richtigem und ausdrucksvollen Sprechen im Hinblick auf eine sachgerechte, hörerbezogene Anwendung in der Berufsausbildung sowie auf persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede und Gesprächsführung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmtraining unter folgenden Gesichtspunkten: die ökonomische, geräuschlose Atmung; die richtige Körperhaltung; die korrekte Bildung aller Laute; die angenehme, tragfähige Stimme, die natürliche Verbindung von Gestik, Mimik und Sprache. (Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.)

Übungen zur Gestaltung verschiedener literarischer Formen, wie Erzählung, Sachtext, Dialog. Bei der Auswahl der Texte soll auf die berufliche Einsetzbarkeit Rücksicht genommen werden.

Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden und Diskussionen; auf den gezielten Einsatz rhetorischer Darstellungsmittel ist besonderer Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze:

Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülerinnen empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der 1. Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die zukünftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Volkstanz), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden. Auch Angebote, die für die künftige Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmte Übungsbereichen.

Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).

Jugendgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die Unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen- aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten, bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede Unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 477 aus 1980,

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Gesetzesnummer

10009281

Dokumentnummer

NOR40007388