B-KUVG für Dienstnehmer der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1975,
Paragraph eins
01.01.1976
Die unkündbar gestellten Dienstnehmer der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, denen aus diesem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe(Versorgungs)bezüge zusteht, werden in die Beamten-Kranken- und Unfallversicherung bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter einbezogen.