Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1964,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

17.10.1964

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Sie ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinerten Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen von schmalen Leisten zur bürgerlichen Kleidung ist gestattet.
  2. Absatz 2,Frauen tragen die Medaille an einem maschenartig genähten Band.