Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2000,
Artikel eins
27.04.2000
Die Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2000,, ist hinsichtlich der authentischen Wortlaute in albanischer, bosnischer, italienischer, kroatischer, serbischer, slowenischer und ungarischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.