Kurztitel

Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.04.2000

Text

Die Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2000,, ist hinsichtlich der authentischen Wortlaute in albanischer, bosnischer, italienischer, kroatischer, serbischer, slowenischer und ungarischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.