Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Sie ist am dreieckig gefaltenen Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinerten Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen von schmalen Leisten zur bürgerlichen Kleidung ist gestattet.
  2. Absatz 2,Frauen tragen die Medaille an einem maschenartig genähten Band.