Sicherheitserklärungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2000,
Paragraph 3
01.05.2000
31.03.2012
Sicherheitserklärungen von Volljährigen, die mit einem Menschen, der Zugang zu streng geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt leben (Paragraph 55 a, Absatz 2, Ziffer 5, SPG), haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage C zu erfolgen.