Güterverkehr auf der Straße - steuerliche Behandlung - Änderung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 336/1969Bundesgesetzblatt Nr. 336 aus 1969,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Inkrafttretensdatum
01.10.1969
Text
1.Ziffer eins
Artikel 1 Absatz 1 hat zu lauten:
(Anm.: es folgt die Änderung)Anmerkung, es folgt die Änderung)
2.Ziffer 2
Die in Ziffer 1 bezeichneten Steuersätze sind ab 1. September 1969 anzuwenden.
3.Ziffer 3
Die unter den Ziffern 1 und 2 bezeichneten Änderungen gelten auch für das Land Berlin, sofern nicht der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Übereinkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Geschehen in Bonn, am 20. Juni 1969 in zweifacher Ausfertigung.