Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1970,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1970

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3, des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Weilbacher Landesstraße von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz und vom Amtsplatz bis zur Zollamtsstraße der Gemeinde Obernberg am Inn;
    • Strichaufzählung
      den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      im Dienstgebäude die Abfertigungshalle im Erdgeschoß und die in der nordöstlichen Hälfte gelegenen Räume im Kellergeschoß sowie alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar
    • Strichaufzählung
      die beiden nordöstlich der Abfertigungshalle gelegenen Räume im Erdgeschoß;
    • Strichaufzählung
      die drei Räume neben dem Heizraum an der Südostseite des Kellergeschosses.