die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Weilbacher Landesstraße von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz und vom Amtsplatz bis zur Zollamtsstraße der Gemeinde Obernberg am Inn;
- Strichaufzählungden das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
- Strichaufzählungim Dienstgebäude die Abfertigungshalle im Erdgeschoß und die in der nordöstlichen Hälfte gelegenen Räume im Kellergeschoß sowie alle Verbindungswege;