Absatz eins,Um die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten zu erleichtern, informieren ihre zuständigen Behörden
- Litera aden Generalsekretär des Europarates über ihr innerstaatliches Staatsangehörigkeitsrecht, einschließlich der Fälle von Staatenlosigkeit und mehrfacher Staatsangehörigkeit und über Entwicklungen hinsichtlich der Anwendung des Übereinkommens;
- Litera beinander auf Ersuchen über ihr innerstaatliches Staatsangehörigkeitsrecht und über die Entwicklungen hinsichtlich der Anwendung des Übereinkommens.