Artikel 21 Absatz 3 Litera c, dieses Übereinkommens gilt für Personen, die vom Militärdienst befreit wurden oder ersatzweise Zivildienst geleistet haben.
Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,
Vertrag – Multilateral
Artikel 22
01.03.2000
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Vorbehaltlich eines geschlossenen oder allenfalls noch zu schließenden Sonderabkommens gelten auch folgende Bestimmungen für Personen, welche die Staatsangehörigkeit zweier oder mehrerer Vertragsstaaten besitzen:
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
19.11.2019
20000505
NOR40005997