Absatz eins,Ein Vertragsstaat gestattet
- Litera aKindern, die bei der Geburt automatisch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten erworben haben, die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeiten;
- Litera bseinen Staatsangehörigen den Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit, wenn die weitere Staatsangehörigkeit durch Eheschließung automatisch erworben wird.