bedeutet „Staatsangehörigkeit“ das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin;
Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
01.03.2000
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
19.11.2019
20000505
NOR40005977