Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung in der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2000,
Artikel 16
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.
Geschehen zu Brüssel am sechsundzwanzigsten Mai neunzehnhundertsiebenundneunzig in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; die Urschrift wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt.