bezeichnet der Ausdruck „Beamter“ sowohl einen Gemeinschaftsals auch einen nationalen Beamten, einschließlich eines nationalen Beamten eines anderen Mitgliedstaats;
Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung in der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2000,
Artikel eins,
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Für die Zwecke dieses Übereinkommens