Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 2000,
römisch fünf
Paragraph 4
29.03.2000
30.11.2001
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
05.05.2022
20000477
NOR40005468