Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Kiefersfelden) (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 834 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.12.1993

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3, des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Ziffer eins
    beim Grenzübergang Kiefersfelden-Autobahn
    1. Litera a
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        die Bundesautobahn von der gemeinsamen Grenze auf der Brücke über den Inn bis zum Autobahnkilometer 23,554;
      • Strichaufzählung
        die beiderseits dieses Abschnitts der Autobahn gelegenen nicht bebauten Amtsplatzbereiche;
      • Strichaufzählung
        die Umkehrschleife über den Lohweg;
      • Strichaufzählung
        die Abfertigungskabinen auf diesem Abschnitt der Autobahn;
      • Strichaufzählung
        den Verbindungstunnel zwischen den Dienstgebäuden 1, 2, 11 und 12 samt allen Zugängen;
      • Strichaufzählung
        die Verbindungswege, die sanitären Anlagen sowie die Sozial- und Sanitätsräume in den Dienstgebäuden;
      • Strichaufzählung
        die Dienstgebäude 105 und 202 (Wiegehäuser);
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 1 und 11 die Hafträume (Kellergeschoß Räume 07, 08 sowie 019, 020 und 021);
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 1 und 11 die Unterrichtsräume (Kellergeschoß Räume 032 und 028);
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 1, 3, 9, 11, 13, 14, 15, 19, 102 und 202 die Heizungs- und Installationsräume;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude 1 den Durchsuchungsraum (Erdgeschoß Raum 16);
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 2 und 12 die Überholungshallen;
      • Strichaufzählung
        die Rampen der Dienstgebäude 4 und 201;
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 13, 14 und 15 die Abfertigungsräume, ausgenommen die Räume der österreichischen Zollkasse;
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 203 (öffentliche Toiletten);
    2. Litera b
      die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 2 und 12 die südlich der Eingangshalle gelegenen Räume;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude 9 die Räume der Schalter 3 bis 5;
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 10 und 20 jeweils den südlichen Raum (Container);
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 11, ausgenommen im Kellergeschoß der Sozialraum, der Sanitätsraum, der Unterrichtsraum, die Hafträume, die Installations- und Heizungsräume sowie im Erdgeschoß die Räume 8 und 9;
      • Strichaufzählung
        in den Dienstgebäuden 13, 14 und 15 die Räume der österreichischen Zollkasse;
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 17 (Garagen);
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 18 (Schlußkontrolle);
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude 19 die Räume der Schalter 9 bis 14 und den Raum nördlich des Sozialraumes;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude 102 den Abfertigungsraum;
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 204 (Plombenkontrolle);
      • Strichaufzählung
        das Dienstgebäude 205 (Holzkontrolle).
  2. Ziffer 2
    beim Grenzübergang Kiefersfelden-Staatsstraße
    1. Litera a
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        die Staatsstraße 2089 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
      • Strichaufzählung
        den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege im Erd- und Kellergeschoß;
    2. Litera b
      die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar einen Kanzleiraum und einen Abfertigungsraum im südlichen Teil des Erdgeschosses und den mittleren Kellerraum.