Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Achenwald) (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1970,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1970

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Bundesstraße Nr. 181 von der gemeinsamen Grenze auf der nördlichen Pittenbachbrücke bis zum Amtsplatz und die Tiroler Landesstraße römisch eins. Ordnung Nr. 28 von der Staatsgrenze auf der südlichen Pittenbachbrücke bis zur Einmündung in die Bundesstraße Nr. 181;
    • Strichaufzählung
      den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      die Abfertigungshalle im Inselgebäude einschließlich der Zugänge;
    • Strichaufzählung
      die Abfertigungsrampe, die Untersuchungsgrube, den Dispositionsraum und die Garage mit den jeweiligen Zugängen in und an der östlich vom Inselgebäude gelegenen Güterhalle;
    • Strichaufzählung
      die westlich vom Inselgebäude befindliche Brückenwaage;
  2. Litera b
    die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume der Dienstgebäude, und zwar
    • Strichaufzählung
      die nordwestlich der Abfertigungshalle gelegenen Räume des Inselgebäudes;
    • Strichaufzählung
      in der östlich vom Inselgebäude gelegenen Güterhalle den nordwestlichen Lagerraum und den nordwestlichen Büroraum.