die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Gemeindeverbindungsstraße von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
- Strichaufzählungden das Zollamtsgebäude umgebenden Amtsplatz;
- Strichaufzählungim Zollamtsgebäude den an der Südseite gelegenen, durch den Haupteingang zugänglichen Raum, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;