Übereinkommen betreffend das endgültige Donaustatut
Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1922,
Vertrag – Multilateral
Artikel 40,
01.10.1922
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Die Signatarstaaten des gegenwärtigen Übereinkommens werden sich bemühen, im Wege von Sonderübereinkommen einheitliche Rechtsbestimmungen zivil- und handelsrechtlicher, sanitäts- und veterinärpolizeilicher Natur, welche die Ausübung der Schiffahrt und den Frachtvertrag zum Gegenstande haben, einzuführen.
12.11.2019
10011198
NOR40004601