Kurztitel

Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7,

Inkrafttretensdatum

16.06.1978

Text

ARTIKEL VII

FINANZIERUNG

  1. Ziffer eins
    Kosten
    NASA und ESRO tragen die vollen Kosten, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten aus diesem Zusammenarbeits-Programm erwachsen. Dies beinhaltet Reise- und Unterhaltskosten des eigenen Personals und Transportkosten der im jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden Anlagen.
  2. Ziffer 2
    Verfügbarkeit der Geldmittel
    Die Verpflichtungen der NASA und der ESRO im Rahmen dieses Zusammenarbeits-Programms gelten vorbehaltlich ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren.
  3. Ziffer 3
    Grundsatz zur Preiserstellung
    Keiner der Partner wird versuchen, staatliche Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzubringen, die bei der Entwicklung von Teilen entstanden sind, die im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeits-Programm von der anderen Seite erworben wurden.