Regelung des Walfischfanges
Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1936,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
01.04.1936
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Dieses Abkommen, dessen französischer und englischer Text in gleicher Weise authentisch sind, wird bis zum 31. März 1932 im Namen jedes Mitgliedes des Völkerbundes oder jedes Nichtmitgliedstaates unterzeichnet werden können.
01.04.2025
10010224
NOR40003363