ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung der Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen,
Handelsübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1923,
Artikel 22,
15.01.1923
Artikel 22.
Hinsichtlich der nachstehend aufgezählten Gegenstände werden innerhalb der kürzesten Frist Sonderübereinkommen abgeschlossen werden: