Absatz einsDieses Übereinkommen steht jedem Staat, der Mitglied der Europäischen Gemeinschaften wird, zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten Belgiens hinterlegt.
Übereinkommen über das Verbot der doppelten Strafverfolgung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2000,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7,
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
14.10.2022
20000287
NOR40002527