Notifikationsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph eins
04.12.1999
NotifV
95/08 Sonstiges Technik
Für die Übermittlung und Notifikation eines Entwurfes einer technischen Vorschrift gemäß Paragraph 2, Absatz eins bis 3 des NotifG 1999 ist das Formblatt gemäß Anhang 1 zu verwenden. Dieses ist gemäß den beigelegten Erläuterungen in den einzelnen Punkten auszufüllen.
03.04.2019
20000239
NOR40002165