Drehscheiben und Schiebebühnen vor dem Befahren gegen Bewegen gesichert werden und
Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 384 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 444 aus 1999,
Paragraph 20
01.01.2000
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, daß