Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge
Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 1999,
Vertrag – Multilateral
Artikel 32 a,
30.10.1992
39/04 Zollabkommen
Dieses Abkommen steht der Anwendung weitergehender Erleichterungen, die die Vertragsparteien entweder durch einseitige Vorschriften oder im Rahmen zwei- oder mehrseitiger Übereinkommen gegenwärtig oder künftig gewähren, nicht entgegen, vorausgesetzt, daß die auf diese Weise gewährten Erleichterungen die Anwendung dieses Abkommens nicht behindern. Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf die Vorlage von Eingangsvormerkscheinen und auf Sicherstellungen zu verzichten.
30.01.2018
10003888
NOR40001896