Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 1999,
Vertrag – Multilateral
Artikel 21
30.10.1992
39/04 Zollabkommen
Jede Vertragspartei anerkennt Verlängerungen der Gültigkeitsdauer von Carnets de passages en douane, die von anderen Vertragsparteien nach dem in der Anlage 3 zu diesem Abkommen festgelegten Verfahren gewährt worden sind, als gültig.
09.09.2025
10003888
NOR40001887