Absatz eins,Der Tätigkeitsbereich des Beschussamtes Ferlach wird wie folgt festgelegt:
- Ziffer einsErprobung von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchter Teile von Handfeuerwaffen;
- Ziffer 2Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Paragraphen eins, 3, 8, 9 und 12 des Beschussgesetzes (beschussamtliche Revision);
- Ziffer 3schießtechnischer Versuchsdienst an Handfeuerwaffen und Schießmittel aller "Art".