Absatz eins,Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sollen, soweit wie möglich, durch freundschaftliche Verhandlungen beigelegt werden.
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Paraguay)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 1999,
Artikel 9
01.01.2000
Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 3,