Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Fachhochschul-Studiengänge Vorarlberg-Gesellschaft m. b. H.“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 1999,
Paragraph eins
01.10.1999
Der „Fachhochschul-Studiengänge Vorarlberg-Gesellschaft m. b. H.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.