Kurztitel

Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6,

Inkrafttretensdatum

19.07.1999

Text

Artikel 6

Verjährung

Die für die Straftat der Bestechung eines ausländischen Amtsträgers geltenden Verjährungsfristen sehen einen angemessenen Zeitraum für die Ermittlung und Verfolgung dieser Straftat vor.