Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 1999,
Artikel 5,
19.07.1999
Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers unterliegen den geltenden Regeln und Grundsätzen der jeweiligen Vertragspartei. Sie dürfen nicht von Erwägungen nationalen wirtschaftlichen Interesses, der möglichen Wirkung auf Beziehungen zu einem anderen Staat oder der Identität der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen beeinflußt werden.