Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 201 aus 1999,
K
Artikel eins
15.12.1999
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Erlassung gesetzlicher abfallwirtschaftlicher Regelungen fällt in die Zuständigkeit der Länder, wenn sie weder für gefährliche Abfälle noch für andere Abfälle, soweit für diese einheitliche bundesrechtliche Vorschriften bestehen, gelten.“
09.11.2022
20000095
NOR40000855