Absatz eins,Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden so weit wie möglich durch freundschaftliche Verhandlungen beigelegt.
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2021,
Vertrag - Kroatien
Artikel 10
01.11.1999
29.11.2021
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
21.12.2021
20000093
NOR40000850