Absatz eins,umfaßt der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit geschäftlichen Tätigkeiten, und insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera aEigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie jegliche sonstige dingliche Rechte, wie Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte;
- Litera bAnteilsrechte und andere Arten von Beteiligungen an Rechtsträgern;
- Litera cAnsprüche auf Geld, das übergeben wurde, um einen wirtschaftlichen Wert zu schaffen, oder Ansprüche auf jede Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat;
- Litera dgeistige und gewerbliche Schutzrechte, wie sie in den im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum abgeschlossenen multilateralen Übereinkommen definiert wurden, insoweit beide Vertragsparteien Parteien dieser Übereinkommen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Handelsmarken, Patente, gewerbliche Muster sowie technische Verfahren, Sortenschutzrechte, Know-how, Handelsgeheimnisse, Handelsnamen und Goodwill;
- Litera eöffentlich-rechtliche Konzessionen für die Aufsuchung oder die Gewinnung von Naturschätzen.