Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 1999,
Artikel eins
01.08.1999
Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.