Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.08.1999

Text

Artikel 1

Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.