Reprografie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 341 aus 1999,
Paragraph 3
18.09.1999
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | ||
1. | Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe | ||||
2. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie ihrer Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten | ||||
3. | Kenntnis der Aufgaben, den organisatorischen Aufbau und den wesentlichen technischen Arbeitsablauf in einem reprografischen Betrieb | Grundkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge | |||
4. | Grundkenntnisse in der Mechanik, Pneumatik, Elektrik | Kenntnis in Mechanik, Pneumatik, Elektrik | |||
5. | Grundkenntnisse in der Optik | Kenntnis der Optik | |||
6. | Kenntnis der Typografie und Schriften | Anwenden von Schriften | |||
7. | Kenntnis der Farbenlehre | Anwenden von Farbraummodellen | |||
8. | Kenntnis über Druckfarben und Toner | – | |||
9. | Kenntnis über reprografische Materialien einschließlich der anzuwendenden Chemikalien | Handhaben und Weiterverarbeiten von reprografischen Materialien einschließlich der Anzuwendenden Chemikalien | |||
10. | Lesen und Anwenden technischer Unterlagen | ||||
11. | Grundkenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung im Hinblick auf reprografische Techniken | Kenntnis der elektronischen Datenverarbeitung im Hinblick auf reprografische Techniken | |||
12. | Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software | Anwenden von berufsspezifischer Hardware und Software | |||
13. | Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen | ||||
14. | Planen der Datenorganisation und Datenarchivierung | Kenntnis über Datenkompression und Datenkonvertierung | Daten übernehmen, transferieren, konvertieren, sichern und archivieren | ||
15. | Kenntnis der Trägermaterialien einschließlich der Formate Grammaturen bei Papieren (Normen) | Richtiges Verwenden von Trägermaterialien | |||
16. | Fachgerechte Behandlung der Trägermaterialien (wie Klimatisierung, Luftfeuchtigkeit, Lagerung) | ||||
17. | Beurteilen und Vorbereiten von reprografischen Vorlagen und Dateitypen | ||||
18. | Verwenden und Bearbeiten von reprografischen Vorlagen und Dateitypen | – | |||
19. | Kenntnis über das Digitalisieren von reprografischen Vorlagen und Dateitypen | Digitalisieren von reprografischen Vorlagen und Dateitypen | |||
20. | Kenntnis über die Reprografie: Desktop Publishing (DTP) Publishing, Bildbearbeitungs- und CAD-Programme, Fremddatenübernahme (mit und ohne Bearbeitung) Datenspeicherung, Datenarchivierung, Scannen, Plotten, Vekrorisieren | Anwenden und Durchführen von Desktop Publishing (DTP), Bildbearbeitungs- und CAD-Programmen, Fremddatenübernahme (mit und ohne Bearbeitung), Datenspeicherung, Datenarchivierung, Scannen, Plotten, Vektorisieren | |||
21. | Kenntnis über verschiedene reprografische Techniken: Drucktechniken (Digitaldruck, Offset), Plandruck, Mikroverfilmung, Fotografie, Vervielfältigungsverfahren, Kopierverfahren (Xerografie), Plankopie (Lichtpause), Mikrografie | Anwenden verschiedener reprografischer Techniken: wie Drucktechniken (Digitaldruck, Offset), Plandruck, Mikroverfilmung, Fotografie, Vervielfältigungsverfahren, Kopierverfahren (Xerografie), Plankopie(Lichtpause), Mikrografie | |||
22. | Kenntnis über die in der Reprografie verwendeten Maschinen: wie Planvervielfältiger, Kopierer, Hochleistungskopierer schwarz/weiß und Farbe, Großflächenkopierer, Plotter, Kleinoffset-Druckmaschinen | Einsetzen der in der Reprografie verwendeten Maschinen (Planvervielfältiger, Kopierer, Hochleistungskopierer in schwarz/weiß und Farbe, Großflächenkopierer, Plotter, Kleinoffset-Druckmaschinen) | |||
23. | Grundkenntnisse der Weiterverarbeitung der Vervielfältigungsprodukte: wie Sortierer, Bindegerät, Falzmaschine, Schneidmaschine | Kenntnis der Weiterverarbeitung der Vervielfältigungsprodukte: wie Sortierer, Bindegerät, Falzmaschine, Schneidmaschine | Weiterverarbeiten der Vervielfältigungsprodukte | ||
24. | Kenntnis der Auftragsabwicklung (Planen, Organisieren, Durchführen) und Kundenbetreuung | Auftragsabwicklung (Planen, Organisieren, Durchführen) und Kundenbetreuung | |||
25. | Grundkenntnisse der bei der Anwendung der Fertigkeiten erforderlichen Maßnahmen zum Qualitätsmanagement | Kenntnis und Mitarbeit beim Qualitätsmanagement | |||
26. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke | ||||
27. | – | – | Grundkenntnisse über Urheberrecht und Wettbewerbsrecht | ||
28. | Grundkenntnisse über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes; Kenntnis über die funktionelle Gestaltung des Arbeitsplatzes | ||||
29. | Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||||
30. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||||
31. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | ||||
32. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||||