Jachtzulassungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2009,
10.06.2009
25.05.2012
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
über die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt
(Jachtzulassungsverordnung - JachtZulVO)
StF: BGBl. Nr. 502/1994
BGBl. II Nr. 167/2005
BGBl. II Nr. 171/2009
Auf Grund der Paragraphen 11 und 13 des Seeschiffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 452 und 692 aus 1992, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 2a. Amtliches Kennzeichen
§ 3. Mindestlängen
§ 4. Vermessung
§ 5. Ausrüstung
§ 6. Pflichten der Eigentümer
§ 7. Sachverständige
§ 8. Kosten
§ 9. Übergangsbestimmungen
§ 10. Außerkrafttreten früherer Vorschriften
Anlagen
Anlage 1: Meßbrief
Anlage 2: Vermessungsgroßen
Anlage 3: Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis
Anlage 4: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Watt- oder Tagesfahrt (Fahrtbereich 1) zugelassen werden sollen
Anlage 5: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2) zugelassen werden sollen
Anlage 6: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die
küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) zugelassen werden sollen
Anlage 7: Erforderliche Ausrüstung für Jachten, die für die weltweite
Fahrt (Fahrtbereich 4) zugelassen werden sollen.