Kurztitel

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2009,

Inkrafttretensdatum

17.03.2009

Außerkrafttretensdatum

14.03.2011

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2011,).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über

die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die

Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen

Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu

wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der

Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen

2009

StF: BGBl. II Nr. 73/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des 34 Absatz 2 und des 35a Absatz 7, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, wird verordnet: