ADR - Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit
Explosivstoff
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2009,
11.03.2009
23.06.2013
(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M194 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
StF: BGBl. III Nr. 17/2009