Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2009,
13.03.2009
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
StF: BGBl. II Nr. 67/2009
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2007,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.