Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2009,
13.03.2009
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei
StF: BGBl. II Nr. 66/2009
Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2007,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.