Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2009,
28.01.2009
31.12.2009
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum
erschöpft).
Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
StF: BGBl. III Nr. 7/2009
Vom 28. Januar bis 1. Februar 2009 findet in Davos das World Economic Forum (WEF) 2009 statt. Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet in dieser Zeit sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das vom 27. Januar bis 2. Februar 2009 erwartete Verkehrsvolumen abgewickelt werden kann, ist die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, für den Zeitraum vom 27. Januar bis 2. Februar 2009 wie folgt zu ändern:
____________________________________________________________________ *1) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2003,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2005,, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2007, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2008,.