Kurztitel

Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Unterzeichnungsdatum

10.03.1976

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Langtitel

(Übersetzung)

EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ VON TIEREN IN LANDWIRTSCHAFTLICHEN TIERHALTUNGEN

StF: BGBl. Nr. 82/1993 (NR: GP XVIII RV 419 AB 751 S. 88. BR: AB 4363 S. 561.)

Änderung

BGBl. Nr. 236/1995 (K – Geltungsbereich)

BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)

BGBl. III Nr. 50/2008 (K – Geltungsbereich)

BGBl. III Nr. 84/2011 (K – Geltungsbereich)

BGBl. III Nr. 140/2018 (K – Geltungsbereich)

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

*Österreich römisch drei 140 aus 2018, *Belgien 82 aus 1993, *Bosnien-Herzegowina 236 aus 1995, *Bulgarien römisch drei 50 aus 2008, *Dänemark 82 aus 1993, *Deutschland 82 aus 1993, *EU römisch drei 84 aus 2011, *EWG 82 aus 1993, *Finnland 82 aus 1993, *Frankreich 82 aus 1993, *Griechenland 82 aus 1993, *Irland 82 aus 1993, *Island 82 aus 1993, *Italien 82 aus 1993, *Kroatien 236 aus 1995, *Lettland römisch drei 50 aus 2008, *Litauen römisch drei 50 aus 2008, *Luxemburg 82 aus 1993, *Malta 82 aus 1993, *Niederlande 82 aus 1993, *Nordmazedonien 236 aus 1995, *Norwegen 82 aus 1993, *Polen römisch drei 50 aus 2008, *Portugal 82 aus 1993, *Schweden 82 aus 1993, *Schweiz 82 aus 1993, *Serbien römisch drei 50 aus 2008, *Slowenien 82 aus 1993, *Spanien 82 aus 1993, *Tschechische R römisch drei 50 aus 2008, *Türkei römisch drei 140 aus 2018, *Ungarn römisch drei 50 aus 2008, *Vereinigtes Königreich 82 aus 1993,, römisch drei 50 aus 2008, *Zypern 82/1993

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Ratifikationstext

Anmerkung, , letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2018,)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1992 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 3, für Österreich mit 23. Juni 1993 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:

Belgien, Dänemark (ohne Grönland und Färöer), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich (einschließlich Guernsey), Zypern, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.

Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 87]:

Türkei

Österreich

Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei am 14. August 2018 eine Einwendung erhoben.

Europäische Union

Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.

Demzufolge wird von diesem Datum an die Europäische Union die Europäische Gemeinschaft ersetzen und ihr nachfolgen (Artikel eins, Absatz 3, des Vertrags über die Europäische Union, wie aus den Abänderungen durch den Vertrag von Lissabon hervorgeht).

Daher wird von diesem Datum an die Europäische Union alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft ausüben und alle ihre Pflichten übernehmen, einschließlich ihres Status innerhalb der Organisation, indem sie fortfährt, vorhandene Rechte auszuüben und Verpflichtungen der Europäischen Union zu übernehmen.

Insbesondere von diesem Datum an, wird die Europäische Union alle von der Europäischen Gemeinschaft mit Ihrer Organisation abgeschlossenen Übereinkommen und alle eingegangenen und für die Europäische Gemeinschaft bindenden Verpflichtungen übernehmen.

Niederlande

Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung ihrer Annahmeurkunde erklärt, daß sie vorläufig von der gemäß Artikel 12, eingeräumten Möglichkeit, einzelne oder mehrere Gremien zu benennen, die der Ständige Ausschuß um Auskünfte und Ratschläge ersuchen kann, nicht Gebrauch machen werden.

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich am 13. Dezember 2001 folgende Erklärung abgegeben:

Die Regierung des Vereinigten Königreiches erklärt, dass die Ratifikation des Übereinkommens auf die Insel Man ausgedehnt wird, als einem Gebiet, für dessen internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen –

von der Erwägung geleitet, daß es wünschenswert ist, gemeinsame Bestimmungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, insbesondere in modernen Intensivhaltungssystemen, anzunehmen –

sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Vorbehalte, Erklärungen etc. der Vertragsparteien wurden mit Stichtag 5.9.2018 eingearbeitet.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022

Gesetzesnummer

10010745

Dokumentnummer

NOR30006957